Kartellgesetz: Bundesrat bereitet Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision vor

Das Kartellgesetz soll in Teilen revidiert werden. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ein wichtiges Element der technischen Gesetzesrevision ist die Modernisierung der Fusionskontrolle. Studien zeigen, dass davon positive Effekte für den Wettbewerb in der Schweiz zu erwarten sind.

Durch den Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wird der Prüfstandard der Wettbewerbskommission (WEKO) den internationalen Erfahrungen angepasst. Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem in der Schweiz angewandten Marktbeherrschungstest und dem einzuführenden SIEC-Test liegt in der Höhe der Eingriffshürde. Mit dem SIEC-Test können Fusionen untersagt oder mit geeigneten Auflagen versehen werden, wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen. Unter dem heutigen Prüfstandard ist dies erst möglich, wenn durch eine Fusion der wirksame Wettbewerb vollständig beseitigt wird. Zwei vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Auftrag gegebene Studien zeigen, dass von einer solchen Änderung positive Effekte für den Wettbewerb in der Schweiz zu erwarten sind.

Entsprechend dem Beschluss des Parlaments vom 5. März 2018 werden zudem zwei Forderungen der Motion Fournier 16.4094 «Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren» in die Revisionsarbeiten miteinbezogen. Zum einen sollen Ordnungsfristen für die Wettbewerbsbehörden und Gerichte eingeführt werden, um die Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Zum anderen fordert die Motion Fournier eine Parteienentschädigung in allen Phasen des kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens, neu somit auch für die Verfahren vor der Wettbewerbskommission WEKO.

Schliesslich werden auch zwei weitere technische Elemente aus der vom Parlament abgelehnten Revision des Kartellgesetzes von 2012 behandelt. So soll einerseits das Kartellzivilrecht gestärkt und anderseits das Widerspruchsverfahren verbessert werden.

Die Vernehmlassung wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 eröffnet.

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