JUSO-Erbschaftssteuerinitiative – Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, mögliche Umsetzungen und konkrete Auswirkungen

Am 28. August 2024 fand im Careum Zürich ein grosser Anlass zur Erbschaftssteuerinitiative der Juso statt. Die Initiative, die Erbschaften ab CHF 50 Millionen zu 50% besteuern will, bewegt derzeit die Gemüter. Die Referenten (Andrea Opel, Stefan Oesterhelt und Stefan Kuhn) zeigten auf, dass die Initiative mit zentralen Verfassungsprinzipien bricht, jedoch wohl trotzdem als gültig einzustufen ist.  Ein zentrales Thema des Anlasses war die jüngste Stellungnahme des Bundesrats vom 21. August 2024, in der er klarstellte, dass Betroffene bei Annahme der Initiative ohne steuerliche Konsequenzen ins Ausland ziehen können. Die bundesrätliche Beruhigungspille kommt nach Auffassung der Referenten genau zur richtigen Zeit. Der berühmte Satz aus „Hotel California“ – „You can check out any time you like, but you can never leave“ trifft folglich nicht zu – so das Fazit des Abends.

Der ausführliche Bericht folgt in der nächsten LAWSTYLE-Printausgabe.

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