Bald bemerke ich, dass es zu einem bestimmten Thema nicht nur eine Meinung gibt und das ist genau der springende Punkt, den wir verstehen müssen. In einer kurzen Themenarbeit zu Art. 25 StGB die Gehilfenschaft, müssen wir lernen, wie mit h. L. und Rechtsprechung umzugehen ist und diese konkret und richtig in einer Arbeit verwendet wird. Einfach mal darauf losschreiben funktioniert nicht mehr. Am Anfang ist es nicht ganz einfach, dass jeder Satz einer Quelle entspringen muss und dieser Satz nicht ein zu eins abzuschreiben ist. Es braucht Übung, um das juristische Schreiben zu beherrschen und die verschiedenen Meinungen inhaltlich und formell korrekt wiederzugeben.
Das Thema der Arbeit ist sehr offen gestaltet und wir haben die Möglichkeit auf verschiedene Aspekte einzugehen. Ein Schwerpunkt habe ich bei den verschiedenen Arten von Gehilfenschaft gesetzt, sowie der Abgrenzung zu anderen Teilnameformen. Diese Abgrenzungsfragen sind nicht einfach zu beantworten und es gibt eine grosse Auswahl von Bundesgerichtsentscheiden, sowie Meinungen in den Lehrbüchern dazu. Am Ende muss sicher jeder einzelne Fall konkret beurteilt werden, um zu bestimmen, nach welchem Artikel bestraft wird. Aber von solchen eigenen Schlüssen und Meinungen sind wir definitiv noch weit entfernt und darum gilt: kein Wort ohne Quelle.