Innovation wird günstiger: Tiefere Gebühren für Schweizer Patente

Die Jahresgebühren für Schweizer Patente werden gesenkt. Der Patentschutz und damit die Innovation werden so kostengünstiger. Das hilft der Schweizer Wirtschaft, vor allem auch den KMU. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. April 2019 die geänderte Gebührenverordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) genehmigt. Die Gebührenänderung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Zur Aufrechterhaltung des Patentschutzes müssen ab dem 4. Jahr nach der Patentanmeldung Jahresgebühren bezahlt werden. Diese Jahresgebühren ändern nun: bis zum 18. Jahr nach der Anmeldung werden sie kostengünstiger, für das 19. und 20. Jahr leicht teurer. Die Jahresgebühren steigen auch weiterhin mit der Laufzeit des Patentes an – neu jedoch zuerst in kleineren, später in grösseren Schritten als heute. Mit dieser Progression sollen die Gebühren zu Beginn tief gehalten werden – dann, wenn der Erfolg einer Erfindung noch ungewiss ist.

Über die gesamte maximale Lebensdauer eines Patents von 20 Jahren sparen Patentinhaber durch die Gebührenänderung 1440 Franken. Von diesen tieferen Gebühren profitieren innovative Schweizer Unternehmen und namentlich KMU.

Gutes Geschäftsergebnis erlaubt die Gebührenänderung

Das gute Geschäftsergebnis des IGE erlaubt diese Gebührensenkung. Zum positiven Ergebnis haben vor allem die Gebühren aus dem Patentbereich beigetragen. Daher werden diese jetzt angepasst. Für das IGE führt die Gebührenänderung zu ca. 6,5 Millionen Franken Mindereinnahmen jährlich. Dies bremst den Anstieg des Eigenkapitals. Dieses ist in den letzten Jahren angestiegen und betrug am Ende des Geschäftsjahrs (Juni 2018) rund 65 Mio. Franken.

Das 1996 vom Bundesamt zum finanziell selbständigen Institut umgewandelte IGE finanziert sich zu 100 Prozent aus eigenen Mitteln und dabei vorwiegend über die Gebühren für den Patent-, Marken- und Designschutz. Als nicht gewinnorientiertes Institut geht das IGE haushälterisch mit seinen Ressourcen um. Die Gebühren werden so festgelegt, dass das IGE bei einem angemessenen Eigenkapital einen ausgeglichenen Haushalt aufweist.

 

 

Quelle: MM vom 17.04.2019

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