Initiative zum Verbot von Tierversuchen von Bundesrat abgelehnt

Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» (Tierversuchsverbotsinitiative) aus. Dies hat er an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 entschieden. Er ist der Ansicht, dass Mensch und Tier in der Forschung ausreichend geschützt sind.

Die Initiative wurde am 18. März 2019 eingereicht und fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen sowie von Forschung am Menschen. Sie will auch ein Importverbot von sämtlichen Produkten, die ganz oder auch nur in Teilen unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden.

Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Initianten, Tierleid möglichst zu mindern. Die Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit. Er empfiehlt sie ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er erachtet das geltende Recht als ausreichend streng, um Mensch und Tier in der wissenschaftlichen Forschung zu schützen. 2008 wurden strengere Bestimmungen zu Tierversuchen eingeführt. 2010 hat das Stimmvolk den Schutz des Menschen in der Forschung gestärkt und einem neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen deutlich zugestimmt. 2014 trat das neue Humanforschungsgesetz in Kraft.

Förderung von Alternativen zu Tierversuchen
Der Bund fördert zudem seit vielen Jahren Alternativen zu Tierversuchen. Letztes Jahr wurde gemeinsam mit den Hochschulen und der pharmazeutischen Industrie ein Kompetenzzentrum gegründet, das die sogenannten 3R-Prinzipien stärken soll. Diese haben zum Ziel, Tierversuche zu ersetzen, weniger Tierversuche durchzuführen und die Tiere bei den Versuchen weniger zu belasten (replace, reduce und refine).

Die Grundlagenforschung, die Prüfung von pharmazeutischen und chemischen Produkten zum Wohl von Mensch und Tier sowie die Forschung für den Schutz der Umwelt sind heute auf Tierversuche angewiesen. Auch der Einbezug von Personen ist manchmal notwendig, wenn menschliche Krankheiten erforscht werden. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass Forschung an Mensch und Tier nur dann zulässig ist, wenn keine Alternativen existieren, zum Beispiel Computersimulationen oder Zellmodelle.

Folgen einer Annahme
Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die Versorgung mit Medikamenten nicht mehr sichergestellt werden könnte. Die Schweizer Bevölkerung könnte zudem aufgrund des Importverbots nicht mehr von wissenschaftlichen Entwicklungen im Ausland profitieren. Das würde neue Medikament genauso betreffen, wie Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder Nahrungsergänzungsmittel, die mit Tierversuchen erforscht wurden. Das weitgehende Import- und Handelsverbot ist zudem unvereinbar mit internationalen Verpflichtungen und Verträgen der Schweiz, etwa mit der EU. Es wäre nur sehr schwer umzusetzen und könnte negative Folgen für Gesundheit, Forschung und Wirtschaft in der Schweiz haben.

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