Hierbei geht es um Posts auf Instagram, bei welchem die Instagrammerin verschiedene Marken getagt – also auf ihrem Bild markiert hat. Dies ohne direkte Gegenleistung, dennoch sah das Gericht darin einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.
Pamela Reif argumentierte damit, dass nur Werbung zu kennzeichnen sei, für welche sie bezahlt worden sei. Das Gericht liess dieses Argument jedoch nicht gelten.
Auch in der Schweiz herrscht noch immer Unwissenheit beim Thema Werbekennzeichnung. Im Gegensatz zu Deutschland existiert hier allerdings keine Kontrollstelle für Werbekennzeichnung auf Social Media. Durch die Möglichkeit der sog. „Abmahnung“ ist es in Deutschland nämlich möglich, dass ein Wettbewerber einen anderen Marktteilnehmer wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstosses verfolgt – diese Regelung ist auch in der EU einmalig.
Quelle: https://www.bild.de/digital/internet/internet/instagram-prozess-schlappe-fuer-pamela-reif-23-60789356.bild.html