Handelsregister: administrative Entlastung dank vermehrter Digitalisierung

Bei der Pflicht zur Eintragung von Einzelunternehmen in das Handelsregister drängt es sich nicht auf, die Umsatzschwelle zu erhöhen. Die zu erwartende administrative Entlastung wäre zu gering. Eine merkliche Entlastung könnte hingegen dank einer verstärkten Digitalisierung erzielt werden. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 verabschiedet hat.

Mit dem Bericht „Einzelunternehmen im Handelsregister: Umsatzschwelle und Eintragungspflicht“ beantwortet der Bundesrat das Postulat 17.3115 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats. Im Postulat wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob der Umsatzschwellenwert von 100 000 Fr. für die Pflicht zur Eintragung von Einzelunternehmen in das Handelsregister zu erhöhen sei. Der Bericht kommt zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf besteht. Die zu erwartende administrative Entlastung wird als zu gering eingestuft. Dies, weil der Nutzen eines Handelsregistereintrags die damit verbundenen Kosten überwiegt und viele Unternehmen sich daher auch ohne Pflicht ins Handelsregister eintragen lassen.

Der Bundesrat unterstreicht im Bericht weiter seine Absicht, im Registerwesen das Digitalisierungspotenzial weiter zu nutzen, um administrative Vorteile für Unternehmen zu schaffen.

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