Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte

Heute haben das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht ihre Geschäftsberichte des Jahres 2022 veröffentlicht. Wir schauen uns hier die wichtigsten Punkte an.

Um der Überlastungssituation mit eigenen Massnahmen entgegenzutreten, führte das Bundesgericht die 2020 begonnene Reorganisation seiner Abteilungen weiter. Es setzte 2022 Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Spruchkörperbildung um und nahm eine vollständige Erneuerung der eidgenössischen Schätzungskommissionen vor.

Das Bundesstrafgericht verzeichnete im Jahr 2022 weiterhin eine hohe Arbeitsbelastung. Über alle Kammern hinweg konnten mehr Fälle erledigt werden als neu eingegangen sind.

Das Bundesverwaltungsgericht konnte die Zahl der hängigen Verfahren erneut abbauen. Dabei verringerte es die durchschnittliche Verfahrensdauer auf 9.3 Monate. Im Bereich der Spruchkörperbildung entwickelte das Gericht sein System wesentlich weiter.

Beim Bundespatentgericht ist die Zahl der Eingänge gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Es erledigte insgesamt 25 Verfahren, die Pendenzen gingen geringfügig zurück.

Im Jahr 2022 gingen beim Bundesgericht 7392 neue Beschwerden ein (Vorjahr 7884). Erledigt hat es 7138 Fälle (Vorjahr 7510). 12,5% der Beschwerden wurden gutgeheissen (Vorjahr 13,1%). Die durchschnittliche Prozessdauer betrug 174 Tage (Vorjahr 149). 3492 pendente Fälle wurden auf das Folgejahr übertragen.

Um der Überlastungssituation mit eigenen Massnahmen entgegenzutreten, führte das Bundesgericht die 2020 begonnene Reorganisation seiner Abteilungen weiter. Dazu gehört die Verschiebung des Steuerrechts von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne zur Zweiten sozialrechtlichen Abteilung in Luzern per 1. Januar 2023; auf den gleichen Zeitpunkt wurden die beiden sozialrechtlichen Abteilungen in Dritte und Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung umbenannt.

Seit 2021 ist das Bundesgericht für die Ernennung der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen zuständig.

Im Berichtsjahr nahm die Verwaltungskommission eine Gesamterneuerung dieser Kommissionen vor.

Das Bundesgericht setzte verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Spruchkörperbildung um und nahm das Thema „Spruchkörperbildung“ erstmals mit einem eigenen Kapitel in den Geschäftsbericht auf. Zudem wurde im Berichtsjahr die Parteizugehörigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter wieder auf der Website des Bundesgerichts veröffentlicht.

Mittlerweile wird allen Abteilungen an beiden Standorten des Bundesgerichts die eingehende verfahrensbezogene Post in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt. Seit dem 1. Juli besteht für jedes Beschwerdeverfahren ein elektronisches Dossier. Die Papierdossiers werden gegenwärtig noch weitergeführt. Der Informatikdienst hat die für die Anonymisierung der Urteile entwickelte Anwendung verbessert und um ein Modul erweitert, das auf künstlicher Intelligenz basiert.

Das gesamtschweizerische Projekt Justitia 4.0 zur Digitalisierung der Schweizer Justiz wurde vom Bundesgericht weiter massgeblich unterstützt.

Frau Martha Niquille schied Ende des Berichtsjahres mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Bundesgericht aus und beendete damit auch ihr Amt als Bundesgerichtspräsidentin. Herr Luca Marazzi erklärte auf Ende 2022 seinen Rücktritt als Bundesrichter. Herr Nicolas Lüscher löste per 1. Juli Herrn Paul Tschümperlin im Amt als Generalsekretär ab, das dieser seit 1991 ausgeübt hatte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fällte im Berichtsjahr 234 Entscheidungen betreffend die Schweiz. Es ergingen sieben Urteile. Der EGMR stellte in allen sieben Fällen mindestens eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Schweiz fest.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren