Gesamterneuerung 2021 – 2026 des Bundesgerichts

Das Bundesgericht begrüsst den Vorschlag der Gerichtskommission zur Gesamterneuerungswahl der Mitglieder des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2021 bis 2026, wie es mitteilt.

Das Bundesgericht äussert sich hierzu weiter wie folgt: „Die richterliche Unabhängigkeit ist eine Grundvoraussetzung des schweizerischen Rechtsstaates. Auch wenn die Mitglieder des Bundesgerichts politisch gewählt werden, urteilen sie nicht politisch. Das Bundesgericht ist in seiner Rechtsprechung allein dem Recht verpflichtet. Vor diesem institutionellen Hintergrund begrüsst das Bundesgericht aus staatspolitischen Gründen den heutigen Entscheid der Gerichtskommission, alle erneut kandidierenden bisherigen Gerichtsmitglieder vorbehaltlos für die Amtsperiode 2021 bis 2026 zur Wiederwahl vorzuschlagen.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren