Das Bundesgericht äussert sich hierzu weiter wie folgt: „Die richterliche Unabhängigkeit ist eine Grundvoraussetzung des schweizerischen Rechtsstaates. Auch wenn die Mitglieder des Bundesgerichts politisch gewählt werden, urteilen sie nicht politisch. Das Bundesgericht ist in seiner Rechtsprechung allein dem Recht verpflichtet. Vor diesem institutionellen Hintergrund begrüsst das Bundesgericht aus staatspolitischen Gründen den heutigen Entscheid der Gerichtskommission, alle erneut kandidierenden bisherigen Gerichtsmitglieder vorbehaltlos für die Amtsperiode 2021 bis 2026 zur Wiederwahl vorzuschlagen.„
Montag, 09. Dezember 2024
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