GAV für Velokurierdienste ab 1. Mai 2019

Sie sind jung, ökologisch und unkompliziert: Velokurierinnen und -kuriere. Sie arbeiten in einem dynamischen Umfeld, einem wachsenden Sektor. Doch in dieser Branche drohen Tiefstlöhne, weil Milliardenkonzerne wie Uber oder Deliveroo den Markt übernehmen wollen. Ein Gesamtarbeitsvertrag soll dieser Entwicklung vorbeugen: Ab dem 1. Mai 2019 gilt der neue GAV für Velokurierdienste, welcher Mindestlöhne und faire Arbeitsbedingungen garantiert.

Als Gewerkschaft der Logistik engagierte sich syndicom intensiv für einen Gesamtarbeitsvertrag mit den Velokurier-Unternehmen. Nun ist der GAV gemeinsam mit den Sozialpartnern unterzeichnet und wird 2019 rechtskräftig. Die darin festgeschriebenen Mindestlöhne und Sozialleistungen setzen die Standards für die Branche. Ziel der Sozialpartner ist es, den Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Um dem Ziel der Allgemeinverbindlichkeit des GAV näher zu kommen, will syndicom die Mitgliederbasis verbreitern. Nur gemeinsam und gut organisiert können die Arbeitnehmenden den GAV weiterentwickeln.

Gemäss Pressemittelung beinhaltet der GAV insbesondere das Folgende:

  • Gesicherter Mindestlohn und jährliche Lohnverhandlungen
  • Mindestansätze für Spesen (bspw. für die Benützung des eigenen Fahrrads)
  • Vaterschaftsurlaub: 5 Tage
  • Lohnzuschläge (5 % bei regelmässiger Sonntagsarbeit; 25 % bei unregelmässiger Sonntagsarbeit und Überzeit)
  • Frühzeitige Einsatzplanung (14 Tage)
  • Mitwirkung (jährlich 2 Tage Gewerkschafts-Urlaub)
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