Dank einem Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union (EU) hat die Schweizer Industrie und Forschung seit 2014 Zugang zu Ausschreibungen im Rahmen der Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS. Wenn die Beschaffungen und Aufträge sicherheitsempfindliche Aspekte enthalten, setzt das Abkommen allerdings voraus, dass diese Unternehmen und Forschungsinstitute von den nationalen Sicherheitsbehörden überprüft werden und eine Betriebssicherheitserklärung vorlegen.
Satellitenprogramme im Interesse von Wirtschaft und Forschung
Die gesetzlichen Grundlagen für ein solches Sicherheitsverfahren sollen langfristig mit dem Informationssicherheitsgesetz (ISG) geschaffen werden. Da die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz noch nicht abgeschlossen sind, hat der Bundesrat beschlossen, im Interesse des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Schweiz diese Sicherheitsprüfung vorübergehend mit einer Verordnung zu schaffen. Sie gilt vom 1. April 2019 bis zum Inkrafttreten des ISG oder längstens bis 31. Dezember 2021.
Die Verordnung regelt insbesondere das Prüfverfahren und die Betriebssicherheitserklärung. Das Verfahren wird durch die Fachstelle Industriesicherheit im Generalsekretariat VBS durchgeführt, die bereits heute für ein entsprechendes Verfahren im militärischen Bereich zuständig ist. Eine inhaltlich identische Verordnung war bereits von 2014 bis 2017 in Kraft gewesen. In dieser Zeit war kein einziger Antrag auf Durchführung des Verfahrens eingegangen. Inzwischen haben sich im laufenden Jahr neun Firmen gemeldet, die im Rahmen von Galileo und EGNOS an sicherheitsempfindlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten und auf eine Sicherheitsbescheinigung angewiesen sind.