FINMA veröffentlicht Aufsichtsmitteilung zur Offenlegung über Klimarisiken

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat analysiert, wie die grössten Banken und Versicherungsunternehmen erstmals nach Vorgabe des FINMA-Offenlegungsrundschreiben ihre klimabezogenen Finanzrisiken offenlegen. Ihre wesentlichen Erkenntnisse hierzu hält die FINMA in einer Aufsichtsmitteilung fest.

Die grössten Banken und Versicherungsunternehmen (Institute der Aufsichtskategorien 1 und 2) müssen gemäss den Rundschreiben 2016/1 „Offenlegung – Banken“ und 2016/2 „Offenlegung – Versicherer (Public Disclosure)“ ihre wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken beschreiben. Dabei haben sie darzulegen, welchen Einfluss die Klimarisiken auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie deren Auswirkungen auf die bestehenden Risikokategorien haben. Zudem müssen die Institute die Risikomanagementstrukturen und -prozesse offenlegen, mit welchen sie die Risiken identifizieren, bewerten und behandeln. Dazu gehören auch quantitative Informationen und Beschriebe der verwendeten Methodologien. Die Institute haben auch darzulegen, mit welcher Governance-Struktur sie klimabezogenen Finanzrisiken begegnen. Schliesslich müssen sie Einschätzungen machen, für wie wesentlich sie die Risiken halten und welche Kriterien und Bewertungsmethoden für diese Einschätzung berücksichtigt werden.

Die FINMA hat nun die erste Offenlegung zu klimabezogenen Finanzrisiken analysiert, die mit der Jahresberichterstattung der Institute über das Geschäftsjahr 2021 erfolgte. Die vorliegende Aufsichtsmitteilung hält die wesentlichen Erkenntnisse daraus fest und teilt diese mit allen beaufsichtigten Banken und Versicherern. Gewisse Feststellungen können auch für Institute hilfreich sein, die freiwillig über ihre Klimarisiken Auskunft geben oder sich auf diesen Schritt vorbereiten.

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