Dazu die FINMA: Die COVID-19-Pandemie hat signifikante Auswirkungen auf die Finanzmärkte und die Realwirtschaft. Der Bund, die Schweizerische Nationalbank und die FINMA haben bereits diverse Massnahmen getroffen, um die Folgen mittels bestimmter Erleichterungen zu reduzieren. Zu erwähnen sind die insbesondere die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung des Bundesrats, die von der SNB beantragte und vom Bundesrat genehmigte Aufhebung des antizyklischen Puffers sowie die seitens der FINMA geschaffene temporäre Erleichterung bei der Leverage Ratio. Der Bundesrat unterstützt zudem die von SNB und FINMA gemachten Empfehlungen zu einer umsichtigen Ausschüttungspolitik und Sistierung von Aktienrückkaufprogrammen. Auch auf internationaler Ebene wurden bereits Massnahmen getroffen. Etwa haben die Governors and Heads of Supervision jüngst eine um ein Jahr spätere Umsetzung der finalen Basel III Standards beschlossen, damit Banken und Aufsichtsbehörden weitere Ressourcen zur Krisenbewältigung haben.
Mit dieser Mitteilung gibt die FINMA den Banken Präzisierungen zur Behandlung der bundesgarantierten COVID-19-Kredite im Rahmen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, zu befristeten Erleichterungen bei der Leverage Ratio und der Risikoverteilung. Ferner informiert die FINMA zum Expected-Credit-Loss-Ansatz nach IFRS 9 und dessen Anwendung im Kontext der COVID-19-Krise.