FINMA-Aufsichtsmitteilung: Befristete Erleichterungen für Banken infolge der COVID-19-Krise

Mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2020 gibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Banken Präzisierungen zur Behandlung der bundesgarantierten COVID-19-Kredite im Rahmen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, zu befristeten Erleichterungen bei der Leverage Ratio und bei den Risikoverteilungsvorschriften. Ferner informiert die FINMA zum Expected-Credit-Loss-Ansatz nach IFRS 9 und dessen Anwendung im Kontext der COVID-19-Krise. Überdies wiederholt die FINMA, dass die durch die Erleichterung bei der Leverage Ratio freigesetzten Eigenmittel nicht auszuschütten sind. Banken, deren Generalversammlungen nach 25. März 2020 eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen haben oder beschliessen sollen, werden die durch die Erleichterung freigesetzten Eigenmittel im Umfang der vorgenommenen oder geplanten Ausschüttung gekürzt.

Dazu die FINMA: Die COVID-19-Pandemie hat signifikante Auswirkungen auf die Finanzmärkte und die Realwirtschaft. Der Bund, die Schweizerische Nationalbank und die FINMA haben bereits diverse Massnahmen getroffen, um die Folgen mittels bestimmter Erleichterungen zu reduzieren. Zu erwähnen sind die insbesondere die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung des Bundesrats, die von der SNB beantragte und vom Bundesrat genehmigte Aufhebung des antizyklischen Puffers sowie die seitens der FINMA geschaffene temporäre Erleichterung bei der Leverage Ratio. Der Bundesrat unterstützt zudem die von SNB und FINMA gemachten Empfehlungen zu einer umsichtigen Ausschüttungspolitik und Sistierung von Aktienrückkaufprogrammen. Auch auf internationaler Ebene wurden bereits Massnahmen getroffen. Etwa haben die Governors and Heads of Supervision jüngst eine um ein Jahr spätere Umsetzung der finalen Basel III Standards beschlossen, damit Banken und Aufsichtsbehörden weitere Ressourcen zur Krisenbewältigung haben.

Mit dieser Mitteilung gibt die FINMA den Banken Präzisierungen zur Behandlung der bundesgarantierten COVID-19-Kredite im Rahmen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, zu befristeten Erleichterungen bei der Leverage Ratio und der Risikoverteilung. Ferner informiert die FINMA zum Expected-Credit-Loss-Ansatz nach IFRS 9 und dessen Anwendung im Kontext der COVID-19-Krise.

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