Fatih Aslantas über Gründung der Anwaltskanzlei Aslantas  

Per 1. Januar 2022 praktiziert der bekannte Strafverteidiger Fatih Aslantas, Fachanwalt SAV Strafrecht, in seiner neuen, spezialisierten Anwaltskanzlei Aslantas mit Büros in Frauenfeld und Zürich. Im LAWSTYLE® Exklusivinterview erfahren Sie die Hintergründe der neuen Kanzlei und Wissenswertes die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Strafrecht.

Sehr geehrter Herr Kollege Aslantas, herzliche Gratulation zur Kanzleigründung und natürlich auch zum Fachanwalt SAV Strafrecht. Über was freuen Sie mich mehr?

Die Gründung einer eigenen Kanzlei ist ein grosser Schritt, vor allem mit den zwei Standorten Frauenfeld und Zürich. Es freut mich, dass bisher alles gut geklappt hat, insbesondere auch die Migration der IT und meiner Daten. Die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Strafrecht war fachlich und auch menschlich sehr bereichernd, die ich auf keinen Fall missen möchte. Über die bestandene schriftliche Prüfung und das Fachgespräch habe ich mich natürlich auch gefreut.

Fangen wir mit dem Fachanwalt SAV Strafrecht an. Wie haben Sie den Kurs empfunden, die Diplomfeier findet ja demnächst statt?

Der Kurs bei Prof. Dr. Marcel Niggli und den verschiedenen Dozentinnen und Dozenten war sehr bereichernd. Der Austausch mit anderen sehr erfahrenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern praktisch aus der ganzen Deutschschweiz hat mir ein breiteres Aktionsfeld aufgezeigt, welches im Strafrecht möglich ist. Insbesondere auch die Vermittlung von Know-How in den angrenzenden Gebieten wie Psychiatrie, Psychologie und Forensik war hoch spannend.

Wie haben Sie die Kurstage in Fribourg empfunden?

Die Infrastruktur im Weiterbildungszentrum ist sehr gut. Der Weg dorthin aus der Ostschweiz dauert allerdings eine Weile, wobei das auch seine Vorteile hatte. In dieser Zeit konnte ich mich jeweils auf die Kurse vorbereiten und die «Hausaufgaben» erledigen. Soweit die Pandemie es zuliess, konnten wir auch das eine oder andere Abendessen zusammen geniessen und uns austauschen.

Prof. Dr. Marcel Niggli kennen viele unserer Leserinnen und Leser wenn nicht vom Studium, dann aus den Medien. Wie ist Prof. Niggli so als Lehrmeister?

Er ist ein kritischer Zeitgeist und scheut sich auch nicht, eine «Anti-Mainstream»-Haltung offen zu kommunizieren. Und er hat klare Vorstellungen darüber, wie eine Strafverteidigung zu erfolgen hat.

Und wie sollte die Strafverteidigung sein?

Die Haltung «Da kann man sowieso nichts machen» sollte man gleich einmal abstreifen. Auch wenn wir uns manchmal in einem Kampf gegen Mühlen befinden – vor allem bei Zwangsmassnahmen ­­–, muss man immer dranbleiben und sich immer wieder mit guten Argumenten für die Klientin/den Klienten einsetzen. Und sich nicht scheuen, Rechtsmittel zu ergreifen, auch wenn man vielleicht nicht einmal dafür bezahlt wird. Schliesslich muss man kritisch sein und alles hinterfragen. Nichts ist gegeben, nichts ist selbstverständlich. Und natürlich muss man strafprozessual fit sein und auch das materielle Strafrecht beherrschen.

Und nun zu Ihrer Kanzleigründung. Wie kam es dazu?

Das war ein Prozess, der bei mir über zwei Jahre gereift ist. Als ich mich für die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Strafrecht entschloss, konnte ich es mir noch nicht vorstellen, als Kleinstkanzlei unterwegs zu sein. Ich habe immer in mehr oder weniger grossen Kanzleien bzw. Unternehmen gearbeitet. Mit der Zeit merkte ich, dass ich meine Spezialisierung auch gegen aussen als Alleinstellungsmerkmal tragen wollte. Deshalb sollte die Kanzlei als ganzes auf dieses Gebiet ausgerichtet sein, was in einer grösseren Kanzlei, die in verschiedenen Gebieten tätig ist, nicht möglich ist. Nach diversen Gesprächen mit anderen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern, die ein ähnliches Konzept verfolgen, war es für mich der logische nächste Schritt. Auch mein «eigenes Ding» durchzuziehen, hat mich motiviert.

Stichwort Boutiquekanzlei – ist das der aktuelle Trend im Schweizer Anwaltsmarkt?

Man sieht zwei Trends, einerseits immer grössere Kanzleien und andererseits Boutiquen, die in ihrem Spezialgebiet auf hohem Niveau top Dienstleistungen erbringen. Bei beiden Konzepten ist aus meiner Sicht die Spezialisierung äusserst wichtig. Diese fördert nicht nur das fachliche Wissen, sondern auch die Effizienz. Das schliesslich erhöht das Vertrauen der Klientinnen und Klienten. Es drängen auch immer mehr Nicht-Anwaltskanzlei in den Rechtsmarkt. Stichwort: Legal Tech und Walk-in Beratungen in Zentren.

Warum haben Sie sich zum Start für die Standorte Frauenfeld und Zürich entschieden?

Ich habe die letzten 9 Jahre in der Ostschweiz praktiziert, weshalb ich diesen Standort nicht aufgeben wollte bzw. mich für Frauenfeld als neuen Ostschweizer Standort entschieden habe. Aufgrund meiner vermehrten Tätigkeit in der ganzen Deutschschweiz und insbesondere im Wirtschaftsraum Zürich war es naheliegend, auch eine Niederlassung in der Stadt Zürich zu eröffnen. Mit Zürich verbindet mich auch der Umstand, dass ich hier studiert habe und das Anwaltspatent erworben habe. Schliesslich bin auch seit einigen Jahren Mitglied im Pikett Strafverteidigung.

In Zürich residieren Sie an der noblen Weinbergstrasse 102. Wie gut kennen Sie schon den Kreis 6?

Ich kenne das Quartier noch nicht gross. Bisher war ich vor allem im Stadtzentrum tätig. Ich freue mich auf jeden Fall, die Gegend weiter zu erkunden.

Wie teilt sich Ihr Pensum zwischen der Ostschweiz und Zürich bzw. dem Mittelland auf?

Je nach Fällen und konkretem Bedarf. Ich schätze, dass ich 1 bis 2 Tage in Zürich sein werde.

Was denken Sie über die laufende Revision der Strafprozessordnung (StPO) in den Räten?

Ich bin skeptisch. Es scheint der Wunsch zu bestehen, viele praxisbewährte Errungenschaften der StPO wieder rückgängig zu machen. Das wäre aus rechtsstaatlicher Sicht ein Rückschritt. Zum Glück existieren gewichtige Gegenstimmen, die diesen Trend stoppen möchten.

Welches sind die aktuellen Trends im Wirtschaftsstrafrecht?

Strafverfahren gegen Unternehmen könnten Fahrt aufnehmen (vgl. das Beispiel der Falcon Bank). Zudem nimmt die Bedeutung von internen Untersuchungen zu. Vor allem Grosskanzleien sind vermehrt in diesem Gebiet tätig. Es sind aber weiterhin spezialisierte Strafverteidiger gefragt, welche die eins-zu-eins Verteidigung übernehmen. Schliesslich kommt aufgrund der Internationalität der Fälle auch die grenzüberschreitende Kooperation mit anderen Strafverteidigern häufiger vor wie z.B. im Bereich der internationalen Rechtshilfe.

Hat Covid-19 Auswirkungen auf Ihre Strafrechtspraxis?

Teilweise. Ich betreue Fälle, bei den die zweckwidrige Verwendung von Covid-19-Krediten untersucht wird. In letzter Zeit habe ich auch Anfragen im Zusammenhang mit der Verwendung von gefälschten Zertifikaten erhalten. Und ansonsten ist teilweise eine Unsicherheit festzustellen, welche Regeln nun gelten und was die konkreten Strafen bei Zuwiderhandlungen wären.

Beabsichtigen Sie kurz- oder mittelfristig die Erweiterung Ihrer Kanzlei?

Ich möchte als Boutique tätig sein und kooperiere bereits mit verschiedensten Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern. Das Wachstum steht bei mir sicher nicht im Vordergrund. Ich schliesse es jedoch nicht aus, zu einem passenden Zeitpunkt personelle Verstärkung zu holen oder eine Partnerschaft einzugehen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und Spass in Ihrer Tätigkeit.

Besten Dank.

(Interview: Boris Etter)

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