Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 5. April 2019 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Die Vorlage betrifft drei separate Themen: Das EFD will die Anforderungen für bestimmte kleine Banken und Wertpapierhäuser vereinfachen, die Risikogewichte für hoch belehnte inländische Wohnrenditeliegenschaften anpassen und sicherstellen, dass Stammhäuser der systemrelevanten Banken im Krisenfall ausreichend kapitalisiert sind.

Als Folge der Finanzkrise wurden, insbesondere im Bereich der Sicherheit von Banken, internationale Standards geschaffen. Die Schweiz hat diese Standards umgesetzt. Die daher komplexer gewordene nationale Regulierung kann insbesondere für Kleininstitute eine starke Belastung darstellen. Der Bundesrat beabsichtigt, kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser mit vereinfachten Anforderungen für die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel zu entlasten.

In der Schweiz dienen rund 30 Prozent der Hypotheken dazu, Wohnrenditeliegenschaften zu finanzieren. Preiskorrekturen dieser Liegenschaften, aber auch steigende Zinsen können bei Banken zu erheblichen Verlusten führen. Um die Widerstandsfähigkeit der Banken zu erhöhen, sollen diese deshalb Hypotheken auf inländischen Wohnrenditeliegenschaften, die einen hohen Belehnungsgrad aufweisen, mit zusätzlichen Eigenmitteln unterlegen. Diese Massnahme ist auch auf Hypotheken, welche von Versicherungsgesellschaften gewährt werden, anwendbar. Das EFD wird dem Bundesrat im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften – sofern die Banken rasch Hand für eine mindestens ebenso wirksame, durch die FINMA genehmigte Verstärkung der bisherigen Selbstregulierung bieten – beantragen, der Selbstregulierung den Vorzug zu geben.

Gone-Concern-Anforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene systemrelevante Bank ohne finanzielle Hilfe des Staates geordnet saniert und abgewickelt werden kann. Für UBS und Credit Suisse hat der Bundesrat bereits 2016 Gone-Concern-Anforderungen auf Gruppenstufe eingeführt. Seit dem 1. Januar 2019 gelten Gone-Concern-Anforderungen in reduziertem Masse auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (PostFinance AG, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank). Die aktuelle Vorlage soll im Einklang mit einem internationalen Standard des Financial Stability Board (FSB) sicherstellen, dass insbesondere in den Stammhäusern («Parent-Banken») und in den Schweizer Einheiten, die die systemrelevanten Funktionen ausüben, ausreichend Kapital für den Krisenfall vorhanden ist.

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juli 2019.

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