Einschränkung des Zugangs zu nicht bewilligten Online-Spielangeboten

Das neue Bundesgesetz über Geldspiele, das am 10. Juni 2018 von 72,9 % der Stimmberechtigten angenommen wurde, sieht vor, dass der Zugang zu in der Schweiz nicht bewilligten, online durchgeführten Geldspielen eingeschränkt wird. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) veröffentlichen auf ihren Internetseiten jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Sperrliste (schwarze Liste) der Angebote, zu denen der Zugang gesperrt ist.

Am 1. Januar 2019 ist das Bundesgesetz über Geldspiele in Kraft getreten, welches es den schweizerischen Spielbanken erlaubt, ihren Gästen Geldspiele auch online anzubieten. Ab dem 1. Juli 2019 werden die Bestimmungen zur Anwendung gelangen, welche den Zugang zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten einschränken.

Die ESBK und die Comlot werden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Sperrliste von nicht bewilligten Spielangeboten auf ihren Internetseiten führen und aktualisieren, zu denen der Zugang gesperrt werden muss.  Die beiden Behörden werden ihre Entscheidung durch einen Verweis im Bundesblatt formell bekannt geben. Die Fernmeldedienst-anbieterinnen werden ihrerseits den Zugang zu den entsprechenden Spielangeboten sperren. Spieler, welche versuchen auf eine Spielseite zuzugreifen, die auf einer der beiden Sperrlisten steht, werden diese nicht mehr aufrufen können.

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