EFD nimmt differenziertes Bundesgerichtsurteil betreffend Amtshilfe an Frankreich zur Kenntnis

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat das heutige differenzierte Urteil des Bundesgerichts im Fall der Amtshilfe an Frankreich betreffend Kundendaten der UBS zur Kenntnis genommen. Dieses soll nach Vorliegen der schriftlichen Begründung eingehend analysiert werden.

Das Bundesgericht hat heute in einer öffentlichen Beratung über ein Amtshilfeersuchen Frankreichs an die Schweiz einen differenzierten Entscheid gefällt. Die Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 2018 wurde gutgeheissen und das Bundesgericht hat damit grundsätzlich der Übermittlung von UBS-Kundendaten an Frankreich zugestimmt. Es präzisiert jedoch die Verwendung der Daten in Verfahren gegen Dritte (Einhaltung des Spezialitätsprinzips).

Das EFD hat das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen. Es wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung eine eingehende Analyse vornehmen. Bundespräsident und EFD-Vorsteher Ueli Maurer hält fest, dass der Finanzplatz Schweiz die internationalen Standards erfüllt: «Der Entscheid betrifft die Amtshilfe in diesem konkreten, lange Jahre zurückliegenden Fall. Auch inskünftig wird bei jedem Ersuchen genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Übermittlung von Daten vollumfänglich erfüllt sind.»

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