Drei Vorhaben für zusätzliche Sicherheit im Schengen-Raum

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Staaten des Schengen-Raums im Bereich der Sicherheit und der Migration wird weiter verstärkt. So wird das Schengener Informationssystem (SIS) weiterentwickelt: Die Ausschreibung von Terrorverdächtigen im SIS wird neu zur Pflicht. Zudem wird die präventive Kontrolle der Einreise in den Schengen-Raum verbessert. Der Bundesrat hat zu diesen beiden Vorhaben in seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 je eine Vernehmlassung eröffnet. Gleichzeitig hat er die Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an der europäischen Agentur für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken verabschiedet.

Die Schweiz arbeitet seit etwas mehr als zehn Jahren im Bereich der Sicherheit und des Asylwesens eng mit den europäischen Staaten zusammen. Diese Zusammenarbeit ist für die Sicherheit und das Asylwesen der Schweiz von grosser Bedeutung. Namentlich das SIS ist für die Polizei und das Grenzwachtkorps zu einem unverzichtbaren Instrument geworden und erleichtert die Arbeit zugunsten der Sicherheit in der Schweiz.

Diese Zusammenarbeit wird nun weiter gestärkt. Zum Beispiel wird es neu Pflicht, Personen zur verdeckten Fahndung auszuschreiben, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein. Diese Möglichkeit besteht bereits heute, ist jedoch freiwillig. Sie wird von den Mitgliedstaaten insbesondere seit den terroristischen Anschlägen von 2015 immer reger genutzt. In Zukunft werden alle Personen, die als potenzielle terroristische Gefahr eingestuft werden, im SIS sichtbar sein.

Zudem werden besonders schutzbedürftige Personen präventiv ausgeschrieben werden können, zum Beispiel Kinder, die von einem Elternteil entführt oder Opfer von Zwangsheiraten oder Menschenhandel werden könnten. Das ausgebaute SIS sollte ferner einen besseren Vollzug der Verfügungen zur Wegweisung von Drittstaatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt im Schengen-Raum ermöglichen. Die Schweiz war als assoziierter Schengen-Staat an den Diskussionen zu den neuen Verordnungen zur Weiterentwicklung des SIS beteiligt und hat ihre Position einbringen können.

Risiken an der Grenze besser erkennen

Zudem will die Schweiz künftig auch das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) einsetzen und nutzen können. Dabei handelt es sich um ein Schengen-weites automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken im Zusammenhang mit der Einreise von nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum. Mit dem System soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung der Mobilität und der Erhöhung der Sicherheit gefunden sowie gleichzeitig die legale Einreise in den Schengen-Raum ohne Visumpflicht durch die Vorabprüfung erleichtert werden. Als an Schengen assoziierter Staat war die Schweiz auch bei der Erarbeitung von ETIAS beteiligt. An seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 hat der Bundesrat zu beiden Vorlagen die Vernehmlassungen eröffnet. Beide dauern bis zum 20. Mai 2019.

Agentur für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken

Ebenfalls an seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Zusatzvereinbarung zur Beteiligung an der Agentur für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken verabschiedet. Die offizielle Bezeichnung der Agentur lautet „eu-LISA“, eine Abkürzung, die für „European Union – Large scale Information Systems Agency“ steht. Die mit der EU abgeschlossene Vereinbarung ermöglicht es der Schweiz, vollumfänglich in der Agentur mitzuwirken, die für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken zuständig ist.

Die Mitwirkungsrechte, welche die Schweiz dabei erhalten hat, gehen über die im Schengen-Assoziierungsabkommen vorgesehenen Rechte hinaus, da Schweizer Vertreter in gewissen Fällen auch an der formellen Beschlussfassung teilnehmen können (Stimmrechte).

Eu-LISA gewährleistet seit 2012 den Betrieb des Visa-Informationssystems (VIS), des Schengener Informationssystems (SIS), und der Fingerabdruckdatenbank Eurodac. Seit 2018 ist sie auch für die Einrichtung des Systems zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen (EES) und seit 2019 für den Aufbau des ETIAS verantwortlich. Sie wird zudem für den Betrieb dieser beiden Systeme verantwortlich sein.

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