Dr. Georg Rauber hatte sich zuvor verdient gemacht als Verantwortlicher für die Modernisierung der berufsrechtlichen und berufsethischen Standesregeln der rund 13’000 SAV-Mitglieder. Er sieht seinen Berufsstand weiterhin gefordert: «Der politische Druck auf das ganze Rechtswesen und so auch auf uns wird immer grösser», hält er fest. Er will deshalb weiterhin und noch aktiver an der Wahrnehmung des Berufsbilds seiner Zunft arbeiten – verbandsintern mit den Mitgliedern wie auch extern mit Wirkung in die Öffentlichkeit. Von seinem Vorgänger übernimmt Rauber das Dossier der Gesetzesvorlage zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der Schweiz, in das er als bisheriger Vize-Präsident bereits eingearbeitet ist. Der SAV unterstützt mit aller Entschiedenheit die Einführung des Transparenzregisters und eine risikogerechte Unterstellung der Anwaltschaft unter die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereingesetzes. Damit soll das bereits bestehende Dispositiv gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter verschärft werden.
Dr. Georg Rauber weist bei diesem in dieser Woche in Bundesbern behandelten Thema darauf hin, dass bereits das geltende Recht und die strengen Standesregeln (mit möglichem Berufsverbot für Fehlbare) einen hohen Abwehrschutz bieten. Er stört sich daran, wenn gesetzgeberisch «Anwälte und Anwältinnen unter den Generalverdacht gestellt werden, kriminelle Tätigkeiten zu unterstützen». Handkehrum verlangt er von seinen Berufskolleginnen und -kollegen ganz klar, «sich nicht missbrauchen zu lassen».
Autor eines Kochbuches für gute Mandatsführung
Dr. Raubers Wort in berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen hat Gewicht. Die vor drei Jahren verabschiedeten gesamtschweizerischen Standesregeln hat er entscheidend mitgeprägt. «Ein Kochbuch für gute Mandatsführung und gleichzeitig ein «Rollenversprechen gegenüber der Öffentlichkeit» nennt er noch heute die dreijährige Arbeit einer von ihm geleiteten Kommission. Stichworte sind die Unabhängigkeit, die Wahrung des Klientengeheimnisses, die Vermeidung von Interessenskonflikten oder eben – der Bogen zur Revision des Geldwäschereigesetzes ist evident – die Sorgfalt bei der Überprüfung der Klientschaft und deren Absichten.
Dr. Georg Rauber ist Partner von Homburger und scheute sich in seiner Tätigkeit nie, Führungsverantwortung zu übernehmen. Der Wirtschaftsanwalt ist Fachmann in Immaterialgüterrecht, Digitalisierungsfragen und Vermarktung von Sportrechten. Privat ist er passionierter Golfspieler, «seit meiner Jugend schon» fügt er an, um das Klischee des älteren Herrn auf dem Golfplatz nicht aufkommen zu lassen, er liebt klassische Konzerte und klassische Literatur, wobei es ihm auch «raffinierte Schundliteratur» durchaus antun kann.
Berufliche Interessensvertretung Ja, aber nicht nur
Die Schaffenskraft von Dr. Georg Rauber ist also gross und sein interessierter Blick in die Welt ist geschärft. Seinen Berufsstand sieht er angesichts massiver technischer Veränderung und politischer Umwälzungen als «zu reaktiv». Wenn heute in der Welt und zunehmend auch in der Schweiz Gerichtsurteile als nicht legitim bezeichnet werden dürfen, wenn politischer Druck von Politik und Behörden auf Anwältinnen und Anwälte ausgeübt wird, sorgt ihn das. Und er will sich dagegenstemmen, will beispielsweise auch beim SAV den Blick auf aktuelle und künftige gesellschaftliche Umwälzungen schärfen und mit einem «Projekt Think Tank» antizipieren. Er sieht in seiner Vision eines aktiveren Verbandes den SAV noch viel mehr als bisher nicht nur als nötige Interessensvertretung eines Berufsstandes, der freiberufliche Familien- oder Strafrechtler ebenso umfasst wie Wirtschaftsanwälte wie ihn, sondern gemeinsam mit anderen gesellschafsrelevanten Organisationen als «Verteidiger und Garanten des Rechtsstaates».
2025: Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbands
2019: Mitglied des Vorstands des Schweizerischen Anwaltsverbands
2016: Mitglied der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
2011: Präsident Zürcher Anwaltsverband
1996: Partner bei Homburger
1991: Foreign Associate bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton, Brüssel
1988: Associate bei Homburger
1988: Anwaltspatent
1987: Universität Zürich (Dr. iur.)