Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 112 991 eingereichten Unterschriften 112 633 gültig sind.
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Teilinkraftsetzung auf den 1. Oktober 2025
                                                Freitag, 19. September 2025
                                            
                                            
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