Die Stadtpolizei setzt bei ihren Fahrzeugen künftig auch auf Elektroantrieb

Die Stadtpolizei Zürich stellt ihre Fahrzeugflotte etappenweise auf Elektroantrieb um. In einem ersten Schritt werden in den Jahren 2020 und 2021 für die Verkehrspolizei sieben Elektrofahrzeuge beschafft. Spannend ist natürlich, wie diese Umsetzung bei den Zivilfahrzeugen der Polizei erfolgen wird. Diese sind derzeit ja sehr unauffällig, oft von älterer Bauart, mit einer Vielfalt von Modellen und i.d.R. hohen sechsstelligen ZH-Nummern.

Eine Marktanalyse, die auf Basis der Bewegungsprofile der Einsatzfahrzeuge erstellt wurde, hat ergeben, dass gegenwärtig mehrere rein elektrisch betriebene Fahrzeuge auf dem Markt sind, welche die Anforderungen für die Einsatzfahrzeuge der Verkehrspolizei, des Polizeilichen Assistenzdienstes sowie für den grössten Teil der zivilen Fahrzeuge der Kriminalpolizei vollumfänglich erfüllen. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Fahndung, da für diese spezifische Kriterien gelten.

Für einen geeigneten Ersatz der Einsatzfahrzeuge der Sicherheitsabteilung, der Interventionseinheit, des Sonderkommissariats, des Diensthunde-Kompetenz-Zentrums sowie der Wasserschutzpolizei gibt es auf dem Markt noch keine überzeugenden Angebote. Grund dafür sind die erhöhten Anforderungen an Volumen und Nutzlast für diese Patrouillenfahrzeuge. Die Stadtpolizei geht jedoch davon aus, dass bereits in wenigen Jahren entsprechende grossvolumige Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf den Markt kommen.

Die Umsetzung der neuen Fahrzeugstrategie erfolgt in Etappen. In einem ersten Schritt wird die Stadtpolizei im Rahmen der für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehenen ordentlichen Ersatzbeschaffungen für die Verkehrspolizei sieben Elektrofahrzeuge erwerben (2020: drei Fahrzeuge; 2021: vier Fahrzeuge). Der öffentliche Ausschreibungsprozess (Submission) ist bereits im Gang.

Als zweite Massnahme wird bei künftigen Ersatzbeschaffungen von Patrouillenfahrzeugen der ganzen Stadtpolizei jeweils auch die Variante Elektroantrieb konkret geprüft. Wenn ein geeignetes Angebot zur Verfügung steht, wird dieses beschafft. Als dritte Massnahme müssen alle übrigen Fahrzeuge der Kategorien Personenwagen und Kleinbusse, die in Zukunft beschafft werden, einen reinen Elektroantrieb (oder einen vergleichbaren Antrieb) aufweisen. Ausnahmen (Verbrennungsmotoren) müssen begründet und bewilligt werden.
Mit der neuen Flottenstrategie stellt die Stadtpolizei sicher, dass die für die Polizeiarbeit unabdingbare Mobilität auch in Zukunft effizient und so klimaschonend wie möglich gewährleistet ist.

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