Zurzeit ist die mögliche Abschaffung der saisonal bedingten Zeitumstellung ein Thema politischer Diskussionen, insbesondere in unseren Nachbarstaaten. Es sind aber noch nicht alle Entscheide getroffen worden, weder auf der Ebene der EU noch von allen Einzelstaaten.
Die Schweiz verfolgt die Entwicklung in den Nachbarländern und wird sorgfältig prüfen, ob eine allfällige Anpassung der Zeitregelung sinnvoll und im Interesse der Schweiz ist. Bis auf weiteres gilt die bestehende Zeitregelung. Somit lässt sich heute bereits sagen, dass im nächsten Frühjahr, am Sonntag, 29. März 2020, die Zeit wieder auf Sommerzeit umgestellt wird.
Bei der Einführung der mitteleuropäischen Zeit Ende des 19. Jahrhunderts wie auch bei der Einführung der Zeitumstellung in den Achtzigerjahren haben sich Bundesrat und Parlament vor allem aus wirtschaftlichen Gründen für eine Zeitregelung entschieden, die mit derjenigen der Nachbarstaaten übereinstimmt. Bei einer von den Nachbarstaaten abweichenden Regelung würde die Schweiz zu einer Zeitinsel – mit den entsprechenden Konsequenzen insbesondere im Geschäftsverkehr, im Transportwesen, im Tourismus und in der Kommunikation.
Normalzeit nicht Winterzeit
Im Zusammenhang mit der Zeitumstellung im Herbst ist oft davon die Rede, dass Ende Oktober die Uhren von Sommerzeit auf Winterzeit umgestellt würden. Das ist nicht zutreffend: Es gibt keine Winterzeit. Es gibt nur die Normalzeit und die Sommerzeit. Normalzeit ist in der Schweiz seit gut 125 Jahren die mitteleuropäische Zeit.