Das Team des Datenschutzbeauftragten hat in der letzten Woche eine grosse Anzahl Dienste geprüft und dabei Aspekte des Datenschutzes und der Informationssicherheit beurteilt. Die veröffentlichte Liste ist eine Auswahl und wird ständig erweitert. Die Liste enthält auch Dienste, die während der ausserordentlichen Lage vorübergehend eingesetzt werden dürfen, obwohl sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen nur teilweise erfüllen.
Im Bildungsbereich können die Produkte der Apple School Manager, die iCloud und die von Apple stammenden Apps uneingeschränkt verwendet werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Eine grosse Auswahl der Dienste von Microsoft Office 365 können ebenfalls eingesetzt werden. Die entsprechenden Leitfäden sind auf der Website www.datenschutz.ch veröffentlicht. Sie erklären die notwendigen Vorkehrungen.
Für die kantonale Verwaltung, die Gemeinden und andere öffentliche Organe listet der Datenschutzbeauftragte Instrumente von Messaging über Videoconferencing zum Datenaustausch auf. Zudem stellt er auf seiner Website verschiedene Checklisten und Merkblätter zur Verfügung. Sie geben eine Übersicht über datenschutzfreundliche Apps und Software sowie Sicherheitstipps beim Einsatz von Smartphones und anderen mobilen Geräten.