Das EFD aktiviert Schutzmassnahme zum Schutz der Börseninfrastruktur

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute Donnerstag, 27. Juni 2019 – wie am vergangenen Montag, 24. Juni 2019 angekündigt – die Liste der Jurisdiktionen, die ihre Marktteilnehmer beim Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz an Schweizer Handelsplätzen einschränken, aktualisiert. Die neue Liste gilt ab Montag 1. Juli 2019. Damit aktiviert das EFD die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur.

Diese Aktivierung erfolgt, da die Europäische Kommission bis zum jetzigen Zeitpunkt die Börsenäquivalenz nicht verlängert hat. Gemäss der aktualisierten Liste ist es Handelsplätzen mit Sitz in der EU ab dem 1. Juli 2019 untersagt, den Handel mit bestimmten Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten oder diesen Handel zu ermöglichen.

Die Umsetzung der Massnahme wird durch die schweizerischen Behörden eng begleitet und überwacht.

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