Coronavirus: Der Bundesrat verabschiedet COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes

An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 20. März 2020, ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Mit Hilfe von Überbrückungskrediten soll Unternehmen ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt werden, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können. Hinzu kommen die vom Bundesrat bereits beschlossenen Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit sowie dem COVID-Erwerbsersatz zur Deckung der Lohnkosten. Die nun vom Bundesrat verabschiedete COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung umfasst ein Programm zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Umfang von 20 Milliarden Franken.

Unbürokratischer und rascher Prozess
Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10% ihres Jahresumsatzes bis max. 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen. Gewisse Minimalkriterien sind zu erfüllen, insbesondere muss die Unternehmung erklären, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet.

Bis zu 500’000 Franken werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz ist auf null Prozent festgelegt. Der Kreditantrag wird ab Donnerstag nach Inkrafttreten der Verordnung auf der Webseite „covid19.easygov.swiss“ verfügbar sein.

Überbrückungskredite, die den Betrag von 500’000 CHF übersteigen, werden zu 85% vom Bund abgesichert. Die kreditgebende Bank beteiligt sich mit 15% am Kredit. Solche Kredite können bis zu 20 Millionen Franken pro Unternehmen betragen und setzen deshalb eine umfassendere Bankenprüfung voraus. Bei diesen Krediten beträgt der Zinssatz aktuell 0,5% auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen. Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Franken Umsatz fallen nicht unter dieses Programm.

Da viele KMU nur über eine Kontoverbindung bei PostFinance verfügen, ermöglicht der Bundesrat auch der PostFinance, ihren bestehenden Firmenkunden unbürokratischen Zugang zu Krediten bis 500’000 Franken zur Verfügung zu stellen. Dies stellt keine Entbindung der PostFinance vom Kreditvergabeverbot dar, sondern eine zeitlich begrenzte Massnahme im Rahmen dieses Programms.

Kredite sollen einfach, rasch und unkompliziert ab morgen Donnerstag, 26. März 2020, für alle Betroffenen zugänglich sein. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) hat am 23. März 2020 einen Verpflichtungskredit von 20 Milliarden Franken genehmigt. Die Stabilität der Schweizer Wirtschaft sicherzustellen ist weiterhin oberste Priorität des EFD.

Die Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank SNB unterstützen das Liquiditätspaket des Bundesrats und rollen ihrerseits weitere Massnahmen aus.

Mit dieser unkomplizierten Massnahme unterstützt der Bundesrat Zehntausende von Schweizer KMU bei ihren dringendsten Liquiditätsbedürfnissen. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beobachtet die Lage weiterhin genau, in enger Zusammenarbeit mit dem WBF, der FINMA, der SNB und den Banken.

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