Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel wird verstärk

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat am 3. Juli 2019 beschlossen, das vorgeschlagene Meldeverfahren umzusetzen sowie eine Vereinfachung dieses Verfahrens und zusätzliche Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip zu prüfen, um den in der Vernehmlassung geäusserten Befürchtungen Rechnung zu tragen. Diese Massnahme steht im Einklang mit der Wachstumspolitik des Bundesrates und soll dazu beitragen, die Hochpreisinsel Schweiz und die administrative Belastung zu bekämpfen.

Nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel benötigen eine zusätzliche Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), bevor sie gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Bundesrat hat zur Vereinfachung des Verfahrens vorgeschlagen, die bisherige Bewilligungspflicht durch ein Meldeverfahren zu ersetzen. Eine entsprechende Vorlage hat der Bundesrat im Dezember 2017 zur Vernehmlassung unterbreitet.

Aufgrund der Ergebnisse aus dem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat entschieden, das elektronische Meldeverfahren umzusetzen, wobei eine Vereinfachung des Verfahrens geprüft wird. Der Bundesrat wird auch zusätzliche Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel prüfen. Diese neuen Ausnahmen sollen das Schweizer Sicherheitsniveau bei Lebensmitteln garantieren, insbesondere, wenn auf EU-Ebene keine einheitlichen Vorschriften bestehen.

Mit dieser Massnahme sollen die hohen Preise in der Schweiz bekämpft werden. Gemäss dem Bundesamt für Statistik liegen die Lebensmittelpreise in der Schweiz durchschnittlich 67 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

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