Bundesrat wird die Schlussfolgerungen aus Bundesgerichtsurteil zur „Abstimmung über die Heiratsstrafe“ ziehen

Der Bundesrat hat das Urteil des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Kenntnis genommen. Er wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab, wird diese analysieren und die notwendigen Schritte einleiten.

Mit dem heutigen Bundesgerichtsurteil wird die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» vom 28. Februar 2016 aufgehoben. Der Bundesrat wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab. Gestützt auf das schriftliche Urteil wird er das weitere Vorgehen so rasch wie möglich festlegen und die Schlussfolgerungen ziehen.

Der Bundesrat ist bestrebt, im gesetzgeberischen Prozess verlässliche Entscheidgrundlagen zu unterbreiten. Bundeskanzler Walter Thurnherr hat bereits im vergangen Jahr eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingesetzt mit dem Ziel, zusätzliche qualitätssichernde Massnahmen bei der Vorbereitung von Entscheidgrundlagen zuhanden des Parlaments respektive der Stimmberechtigten vorzuschlagen, Korrekturprozesse für allfällige Fehler festzulegen und Vorschläge zu erarbeiten für den Umgang mit Zahlen und Fakten, die sich im Laufe des Beratungsprozesses verändern. Die Erkenntnisse aus dem Urteil des Bundesgerichts werden in die erwähnten Arbeiten einfliessen.

 

 

Quelle: MM vom 10.04.2019

 

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