Bundesrat verabschiedet Rahmenvereinbarung zur Vergütung innovativer Krebstherapien

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Rahmenvereinbarung zur Vergütung autologer CAR-T-Zelltherapien verabschiedet. Der Zugang zu diesen Therapien wird damit klarer geregelt und vereinheitlicht.

Die autologe CAR-T-Zelltherapie ist eine innovative Behandlung zur Bekämpfung von Krebs. Dabei werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten so verändert, dass sie die Krebszellen erkennen und bekämpfen. Der Bundesrat hatte im Dezember 2021 beschlossen, zwei von verschiedenen Tarifpartnern vorgelegte Tarifvereinbarungen, welche die Vergütung dieser Zelltherapien regeln, bis Ende Dezember 2022 zu verlängern. Gleichzeitig hatte der Bundesrat die Tarifpartner aufgefordert, eine gemeinsame Lösung zur Vergütung dieser sehr kostspieligen Behandlungen zu finden.

Die nun vom Bundesrat verabschiedete Rahmenvereinbarung erfüllt diese Vorgabe. Sie definiert – in Verbindung mit den aktuellen und künftigen Tarifvereinbarungen – die Vergütung der CAR-T-Zelltherapien im stationären Bereich, von ihrer Zulassung bis zu ihrer im Fallpauschalenkatalog SwissDRG bewerteten regulären Tarifierung. Im Vergleich zur aktuellen Situation stellt die Vereinbarung eine Verbesserung bezüglich Einheitlichkeit, Administration und Klarheit dar.

Die Rahmenvereinbarung wurde von den Tarifpartnern H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse, Einkaufsgemeinschaft HSK AG, CSS Versicherung AG und SWICA Krankenkasse AG eingereicht. Sie wird unbefristet genehmigt.

Der Bundesrat hat gleichzeitig eine Zusatz-Tarifvereinbarung zur Vergütung des CAR-T-Zell-Therapeutikums Brexucabtagen autoleucel verabschiedet.

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