Bundesrat verabschiedet neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 eine neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) verabschiedet. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) im internationalen Bereich und in der Regulierung, die Regulierungsgrundsätze sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der FINMA und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Die Verordnung tritt am 1. Februar 2020 in Kraft.

Die neue Verordnung präzisiert die Kompetenzen, über welche die FINMA im internationalen Bereich und in der Regulierung verfügt, und klärt deren Verhältnis zu den Kompetenzen des Bundesrates bzw. des EFD. Weiter regelt die Verordnung, wie die Regulierungsgrundsätze angewendet und die Aspekte Verhältnismässigkeit, Differenzierung und internationale Standards bei der Regulierungstätigkeit berücksichtigt werden sollen. In Bezug auf den Regulierungsprozess präzisiert die Verordnung, wie die Betroffenen, die Öffentlichkeit und mitinteressierte Verwaltungseinheiten einzubeziehen sind. Die Verordnung hält weiter die Grundzüge der Zusammenarbeit von FINMA und EFD sowie des gegenseitigen Informationsaustausches fest.

In der Vernehmlassung wurde die neue Verordnung grösstenteils als sinnvolle Konkretisierung des FINMAG erachtet. Verschiedene Eingaben forderten noch weitergehende und detailliertere Vorgaben, die dem Bundesrat jedoch insgesamt nicht zielführend erschienen. Eine Minderheit äusserte sich grundsätzlich ablehnend zur Vorlage und verwies auf den administrativen Aufwand und eine mögliche Einschränkung der Kompetenzen der FINMA. Diesen Bedenken hat der Bundesrat in der nun verabschiedeten Verordnung Rechnung getragen.

Die Verordnung setzt die Anliegen des Parlaments (Motion Landolt, 17.3317, «Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht») um und stellt sicher, dass die FINMA ihre wichtige Rolle für den Finanzplatz weiterhin erfolgreich wahrnehmen kann. Die Unabhängigkeit der FINMA wird nicht tangiert und ihre heutigen Regulierungsinstrumente bleiben unverändert.

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