Der Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt Schweiz stärken und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer im Inland ausdehnen. Bei den Eckwerten hat sich der Bundesrat auf die Subkommission der WAK-N abgestützt, welche ebenfalls mit einer Reform der Verrechnungssteuer beauftragt ist (Parlamentarische Initiative 17.494) und ihre Arbeiten mit dem Bundesrat koordiniert.
Kernelement des Reformvorschlags ist zum einen die Befreiung inländischer juristischer Personen und ausländischer Anleger von der Verrechnungssteuer in Schweizer Zinsanlagen. Dadurch kann der Schweizer Anleihenmarkt wesentlich gestärkt werden. Zum anderen soll der Sicherungszweck für natürliche Personen im Inland ausgedehnt und so die Steuerhinterziehung bekämpft werden. Die technische Umsetzung dieser Kernelemente bringt neue Aufgaben für Banken und potenziell auch für die Verwaltung mit sich.
Dieser Reformvorschlag führt zu Mindereinnahmen von geschätzten 200 Millionen Franken pro Jahr. Davon haben der Bund 90 Prozent und die Kantone 10 Prozent zu tragen. Demgegenüber stehen dynamische Mehreinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden aus der Stärkung des Kapitalmarkts. Hinzu kommen Mehreinnahmen aus der Stärkung des Sicherungszwecks. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Reform ist daher äusserst vorteilhaft. Die vom Bundesrat festgelegten Eckwerte erreichen die angestrebten Ziele, gleichzeitig ist das vorgeschlagene System weniger komplex als andere Reformkonzepte. Damit trägt der Bundesrat den Bedenken der Finanzbranche bezüglich administrativem Aufwand und Haftungsrisiken Rechnung. Das EFD hat Prüfaufträge erhalten u.a. zum administrativen Aufwand und zu Haftungsrisiken.
Der Bundesrat hat sich im Vorfeld seiner Entscheidung über zwei Studien von BAK Economics und KPMG informieren lassen, die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegeben hatte.
Die Umsetzung einer umfassenden Steuerreform ist aus Sicht des Bundesrates aufgrund der Mindereinnahmen in Milliardenhöhe derzeit ausgeschlossen. Eine solche Reform würde die vollständige Abschaffung der Umsatzabgabe (bis zu 1,2 Milliarden Franken Mindereinnahmen) und/oder eine Senkung des Steuersatzes auf Beteiligungserträgen bei der Verrechnungssteuer (1,6 Milliarden Franken Mindereinnahmen gemäss Studie KPMG) beinhalten.