Bundesrat lehnt Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ab

An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat eine Aussprache zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» geführt. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Botschaft mit dem Antrag auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Die Volksinitiative fordert eine höhere Besteuerung von Kapitaleinkommen ab einem durch das Parlament zu bestimmenden Betrag. Der Mehrertrag soll für eine ermässigte Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferleistungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt verwendet werden. Die Initiative ist am 2. April 2019 in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht worden.

Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf im Sinne der Initiative. Im internationalen Vergleich sind die Einkommen vor Steuern und staatlichen Transferleistungen in der Schweiz sehr gleichmässig verteilt, weshalb der Bedarf für Umverteilung geringer ist als in anderen Ländern. Dessen ungeachtet erfolgt eine spürbare Umverteilung. Diese findet in der Schweiz in erster Linie ausgabenseitig über Transferleistungen statt. Ergänzend tragen progressive Vermögens- und Einkommenssteuern zur Umverteilung bei.

Die Volksinitiative schlägt nach Auffassung des Bundesrats ein wenig zielgenaues Instrument vor, um die Einkommensungleichheit zu mindern, weil sich die höhere Besteuerung vorwiegend auf die Art und nicht auf die Höhe der Einkommen bezieht. Eine Erhöhung der Besteuerung von Kapitaleinkommen würde zum einen die Standortattraktivität der Schweiz für kapitalertragsstarke Personen verschlechtern. Zum andern würde eine stärkere Besteuerung von Kapitaleinkommen aufgrund von deren hoher Steuerempfindlichkeit nicht zu den von den Initianten erhofften Mehreinnahmen führen. Damit würde auch der bezweckte Umverteilungseffekt unterhöhlt. Schliesslich würde die Initiative zu einem Ausbau der Transferleistungen führen. Dessen Ausmass würde von den stark schwankenden Steuereinnahmen auf Kapitaleinkommen statt von Bedarfsüberlegungen bestimmt.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren