Bundesrat lässt Zielvorgabe für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen erarbeiten

Der Bundesrat will die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) prüfen. Damit soll die Transparenz erhöht und das Kostenwachstum gedämpft werden. An seiner Sitzung vom 8. März 2019 hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2019 eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.

Eine gemeinsam festgelegte Zielvorgabe soll der Kostenentwicklung in der OKP einen festen Rahmen geben. Ziel ist, die Kosten bei allen Akteuren transparent und so das Gesundheitssystem effizienter zu machen. Die Anreize zur Kostendämpfung gehen dabei dezentral von den Kantonen und Tarifpartnern aus. Würde die Zielvorgabe überschritten, könnten Korrekturmassnahmen zum Einsatz kommen, der Zugang zu den Pflichtleistungen bleibt aber stets gewahrt.

Zentrale Massnahme der Expertengruppe
Die Zielvorgabe ist eine der zentralen Massnahmen der Expertengruppe, die 2017 im Auftrag des EDI Vorschläge zur Dämpfung des Kostenwachstums in der OKP erarbeitet hat. Auf Grundlage dieses Expertenberichts hat der Bundesrat im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. Es wird in Form von zwei Massnahmenpaketen umgesetzt. Das erste Paket wurde im September 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Ein zweites Paket soll Ende 2019 folgen. Die Vorlage für die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung soll Teil dieses zweiten Pakets sein.

Die Kosten zu Lasten der OKP nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Gründe dafür sind die demographische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt. Darüber hinaus ist die Kostenzunahme aber auch auf ein Mengenwachstum zurückzuführen, das sich medizinisch kaum begründen lässt.

 

 

Quelle: Medienmitteilung vom 8.3.2019

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