Bundesrat handelt aufgrund von Epidemiegesetz und verbietet Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Leuten

Der Bundesrat verbietet wegen des Coronavirus Grossveranstaltungen. Das teilt die Landesregierung an einer Medienkonferenz zu Ausbruch der Krankheit in der Schweiz mit, Titel: «Coronavirus (COVID-19). Die Massnahmen des Bundesrates basieren auf einer besonderen Lage nach Epidemiengesetz (EpG).

Laut Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset sind inzwischen rund 15 Personen mit dem Virus diagnostiziert, und rund 100 Menschen in der Schweiz befinden sich in Quarantäne. Gestützt auf das Epidemiengesetz hat die Landesregierung beschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen zu verbieten. Kleinere Veranstaltungen bedürfen einer Bewilligungen: Sie müssen mit den zuständigen kantonalen Behörden eine Risikoabwägung durchführen.

Hier geht es zu den Informationen über das Epidemiegesetz und den Coronavirus.

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