Bundesrat gibt gesetzliche Grundlagen für Beteiligung an eOperations Schweiz in Auftrag

Die 2018 gegründete Organisation «eOperations Schweiz» hat zum Ziel, im Bereich E-Government den gemeinsamen Aufbau und Betrieb von IT-Lösungen für digitalisierte Behördenleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu ermöglichen. Damit sich der Bund an der eOperations Schweiz AG beteiligen kann, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Der Bundesrat unterstützt die Beteiligung des Bundes und hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) an seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 beauftragt, diese Rechtsgrundlagen zu erarbeiten.

Um im Bereich E-Government und IT die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu fördern und die Abwicklungen von Kooperationen zu vereinfachen, wurde am 20. Juni 2018 die Organisation «eOperations Schweiz» gegründet. Diese verfolgt das Ziel, Anforderungen von Bund, Kantonen und Gemeinden für gemeinsam genutzte Anwendungen zu konsolidieren, Projekte und Beschaffungen für die öffentliche Hand durchzuführen sowie den Betrieb bei geeigneten Partnern sicherzustellen. Dadurch lassen sich bereits vorhandene Erfahrungen nutzen. Zudem können Kosten eingespart und E-Government-Lösungen innerhalb der Schweiz schneller eingeführt und ausgebreitet werden.

Damit sich der Bund an der eOperations Schweiz AG und bei Bedarf künftig auch an anderen Organisationen zwecks Zusammenarbeit im Bereich des E-Government beteiligen kann, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Deshalb hat der Bundesrat am 30. Januar 2019 das EFD beauftragt, diese rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten und bis Ende August 2019 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Die Rechtsgrundlagen sollen sowohl die Beteiligung des Bundes an Organisationen zur Zusammenarbeit im Bereich des E-Government als auch die Möglichkeit zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der administrativen Hilfstätigkeiten auf die selbigen regeln und sind auf Gesetzesstufe auszugestalten. Im gleichen Zug soll eine rechtliche Grundlage für den Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Bund und anderen öffentlichen Gemeinwesen im Bereich des E-Government erarbeitet werden.

Die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) hat am 20. Juni 2018 mit der Zustimmung von Bund und Kantonen die Organisation «eOperations Schweiz» mit Sitz in Bern gegründet.
Zweck der Organisation ist der gemeinsame Aufbau und Betrieb von IT-Lösungen für digitalisierte Behördenleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Kunden von eOperations Schweiz können der Bund, die Kantone und die Gemeinden sein, jedoch keine privaten Unternehmen. eOperations Schweiz erbringt für sie im Auftragsverhältnis Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Bedarfs- und Betriebsmanagement, Projektleitung, Providermanagement und Leistungs-Controlling, entwickelt Finanzierungsmodelle und fördert den Erfahrungsaustausch. eOperations Schweiz beschafft für seine Kunden die benötigten Entwicklungs- und Betriebsleistungen nach den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts auf dem Markt. Die Geschäftstätigkeit ist nachhaltig kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert. Per Ende Dezember 2018 waren neben der SIK 22 Kantone, 12 Städte und 2 Organisationen im Besitz von Gemeinwesen an eOperations beteiligt.

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