Bundesrat genehmigt Wahl von Nadima Yassari als neue Direktorin des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung

An der Spitze des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR) kommt es zu einem Wechsel. Frau Nadjma Yassari wird dem SIR ab dem 1. August 2024 als neue Direktorin vorstehen. Frau Yassari wurde vom Institutsrat des SIR gewählt. Der Bundesrat hat die Wahl an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 genehmigt.

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung mit Sitz in Lausanne hat per 1. August 2024 eine neue Direktorin. Frau Nadjma Yassari tritt die Nachfolge von Frau Christina Schmid an, die per Ende November 2023 das ordentliche Pensionsalter erreicht hat und auf diesen Zeitpunkt zurückgetreten ist.

Seit 2020 entscheidet der Institutsrat des SIR über die Begründung, die Änderung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Direktor oder der Direktorin. So sieht es das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung vor. Die Begründung sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedürfen der Genehmigung durch den Bundesrat.

CV Nadjma Yassari

Nadjma Yassari absolvierte ihr Jurastudium am Wiener Juridicum, an der Université René Descartes Paris V und an der juridischen Fakultät Innsbruck, wo sie auch 1999 zum Thema: „The Concept of Freedom of Contract in Islamic and Western Legal Cultures“ promovierte. Von 1997–1998 war sie für ein Master Studium an der School of Oriental and African Studies (SOAS), University of London. 2000/01 absolvierte sie einen Forschungs- und Sprachaufenthalt an der Universität Damaskus in Syrien. Im Juli 2016 wurde sie mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum islamischen Familienvermögensrecht von der Universität Hamburg habilitiert und erhielt die Lehrbefugnis für die Fächer Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Islamisches Recht.

Nadjma Yassari beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit dem islamischen Recht und dem Familien- und Erbrecht in den islamischen Ländern. 2000 nahm sie ihre Tätigkeit als Referentin für das Recht islamischer Länder am Max-Planck-Institut für Privatrecht in Hamburg auf. Seit 2009 leitet sie die Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel: Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder“, in der sie sich mit ihrem Team dem nationalen und internationalen Familien- und Erbrecht islamischer Länder widmet. Seit 2015 unterrichtet sie islamisches Recht an der Universität Hamburg.

 

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