Im Oktober 2022 hat die OECD die Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS) und den neuen Melderahmen für den AIA über Kryptowerte (MRK) publiziert. Die zugehörige Empfehlung des OECD-Ministerrats hält fest, dass beide Regelwerke als verbindliche AIA-Standards gelten, die global umzusetzen sind. Während die Änderung des GMS Auslegungsfragen klärt und den Praxiserfahrungen Rechnung trägt, regelt der MRK den Umgang mit Kryptowerten und deren Anbietern. Kryptowerte sind digitale Vermögenswerte, die auf einer Distributed Ledger oder einer ähnlichen Technologie beruhen.
Die OECD hat den GMS im Jahr 2014 verabschiedet und nun zum ersten Mal aktualisiert. Die Schweiz hat sich dazu bekannt, diesen Standard umzusetzen und auch allfällige Weiterentwicklungen zu übernehmen.
Die Schweiz beabsichtigt, vorbehältlich der parlamentarischen Zustimmung, auch den MRK umzusetzen. Dieser soll Lücken im Steuertransparenzdispositiv schliessen und eine Gleichbehandlung mit den traditionellen Vermögenswerten und Finanzinstitutionen sicherstellen. Die Umsetzung des MRK erweitert die fortschrittliche Kryptomarktregulierung in der Schweiz und trägt zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes bei.
Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen zudem neu die fahrlässige Verletzung der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflichten unter Strafe gestellt und die Aufnahme neuer AIA-Partnerstaaten mit einer Kompetenzdelegation vom Parlament an den Bundesrat vereinfacht werden.