Vernehmlassung zur erweiterten Widerspruchslösung bei Organspende

Der Bundesrat schlägt als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Organspende fördern – Leben retten» die Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung vor. Dies hat er an seiner Sitzung vom 13. September 2019 entschieden. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Ist der Wille einer verstorbenen Person nicht klar dokumentiert, werden weiterhin die Angehörigen befragt. Ziel der Vernehmlassung ist eine breite und vertiefte Diskussion über das Thema.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Organspende mit persönlichen und ethisch schwierigen Fragen verbunden ist. Dazu hat die nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) wichtige Grundlagen erarbeitet. Der Bundesrat möchte eine vertiefte Diskussion über die Organspende führen und schlägt vor, eine erweiterte Widerspruchslösung einzuführen. Diese hat in vielen europäischen Ländern dazu beigetragen, die Versorgung mit Spendeorganen zu verbessern.

In der Schweiz warten schwerkranke Menschen im Durchschnitt ein Jahr auf ein Spendeorgan. Mit dem nationalen Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» sind hier in den letzten sechs Jahren Fortschritte erzielt worden. Die Spendezahlen sind aber im europäischen Vergleich noch immer tief.

Der Bundesrat möchte die Versorgung mit Spendeorganen verbessern und damit die Chancen für Menschen, die auf ein Organ warten. Er schlägt deshalb einen Systemwechsel vor. Wer nach seinem Tod seine Organe nicht spenden will, muss dies explizit festhalten. Dazu wird ein Register geschaffen, in dem ein Widerspruch einfach eingetragen werden kann. Die Bevölkerung soll breit über die neue Regelung und das Recht auf Widerspruch informiert werden.

Einbezug der Angehörigen sichergestellt
Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Angehörigen einbezogen werden. Findet sich kein dokumentierter Wille, werden wie bisher die Angehörigen befragt. Sie können einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht. Die neue Regelung gilt für Personen ab 16 Jahren, die in der Schweiz leben.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes, die bis am 13. Dezember in die Vernehmlassung geht, ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese fordert ebenfalls die Einführung einer Widerspruchslösung, ohne aber die Rechte der Angehörigen explizit zu regeln. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab.

Situation der Angehörigen vereinfachen
Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Eine Organspende kommt in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. In dieser schwierigen Situation lehnen die Angehörigen in rund 60 Prozent der Fälle eine Organspende ab, obwohl in Umfragen eine grosse Mehrheit der Bevölkerung gegenüber der Organspende grundsätzlich positiv eingestellt ist.

Organspende nur bei Hirntod im Spital möglich
Die Voraussetzungen für eine Spende bleiben auch mit einem Systemwechsel gleich wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.


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