Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu einer neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 die Vernehmlassung zu einer neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) eröffnet. Der Verordnungsentwurf konkretisiert die Aufgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) im internationalen Bereich, ihre Rolle und Tätigkeiten in der Regulierung sowie die Zusammenarbeit zwischen der FINMA und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD).

Der Verordnungsentwurf präzisiert die Kompetenzen der FINMA in internationalen Aufgaben und in der Regulierung. Die heutigen Regulierungsinstrumente der FINMA bleiben unverändert und die Unabhängigkeit der FINMA wird nicht in Frage gestellt. Der Bundesrat will mit der neuen Verordnung sicherstellen, dass die FINMA ihre wichtige Rolle weiterhin erfolgreich wahrnehmen kann.

Die neue Verordnung konkretisiert die Voraussetzungen, die Grundsätze und den Prozess für Regulierungen der FINMA. Namentlich hält sie fest, wie die Verhältnismässigkeit, die Differenzierung und die internationalen Standards bei der Regulierungstätigkeit zu berücksichtigen sind. Weiter konkretisiert die Verordnung die Grundzüge der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches von FINMA und EFD.

Der Verordnungsentwurf nimmt die Anliegen der Motion Landolt «Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht» (17.3317) auf. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2019. Die neue Verordnung wird frühestens per 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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