Die Pflicht der betroffenen Arbeitnehmenden, während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung eine Zwischenbeschäftigung zu suchen oder anzunehmen, soll künftig entfallen. Weiter sollen die Voraussetzungen für die Verlängerung der Höchstbezugs-dauer der Kurzarbeitsentschädigung optimiert werden. Dadurch kann der Bundesrat in konjunkturell schwierigen Situationen rechtzeitig handeln und somit Arbeitsplätze erhalten.
Das angepasste AVIG soll auch die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und Behörden ermöglichen. Dadurch ist es Bestandteil der E-Government-Strategie des Bundesrats.
Mit diesen Änderungen wird die 2016 im Ständerat eingereichte Motion «Avig. Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit» (16.3457) umgesetzt. Der Gesetzesentwurf und die Botschaft werden dem Parlament überwiesen. Das Gesetz soll 2021 in Kraft treten.