Bundesgericht startet Pilotprojekt mit KI-Richterdruiden

Künstliche Intelligenz (KI) und Legal Tech sind in aller Munde. Seit heute ist nun auch das Bundesgericht dem Trend gefolgt und startet ein zwölf Monate dauerndes Pilotprojekt mit einem KI-Richterdruiden. Dieser wird bei Urteilen eine Bundesrichterin bzw. einen Bundesrichter aus Fleisch und Blut ersetzen. Wegen den öffentlichen Beratungen des Bundesgerichts wurde für den KI-Richterdruiden bewusst ein Design gewählt, mit welchem er an Sitzungen teilnehmen und sich auch im Saal fortbewegen kann. Noch nicht entschieden ist, ob nach den öffentlichen Beratungen des Bundesgerichts Zuschauer Selfies mit dem neuen Mitglied des Richterkollegiums machen dürfen. Im Grundsatz sind dagegen keine persönlichkeitsrechtlichen Einwände zu erkennen.

Zunächst erfolgt der Einsatz des KI-Richterdruiden in der I. Zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne. Gerade im Bereiche des Schuldrechts, welche diese Abteilung behandelt, erhofft sich das Bundesgericht Mehrwerte durch den KI-Richterdruiden, da dieser mit sehr viel Literatur und Judikatur gefüttert wurde und auch alle elektronisch verfügbaren kantonalen Urteile, etwa im Arbeitsrecht, kennt. Auch im Bereiche des Immaterialgüterrechts, welches die I. Zivilrechtliche Abteilung behandelt, werden hohe Erwartungen an den KI-Richterdruiden gestellt, da er alle Marken und anderen Immaterialgüterrechte jeweils vor der Verhandlung aktualisiert vom Institut für Geistiges Eigentum per 5G-Technologie übermittelt erhält.

Während des Anwaltskongresses des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV FSA im Juni 2019 im KKL Luzern soll der KI-Richterdruide dann auch am Bundesgericht in Luzern eingesetzt werden. Dadurch wird auch der Anwaltschaft durch einen kurzen Fussmarsch vom KKL ermöglicht, das neueste Mitglied der juristischen Community kennen zu lernen. Sehr skeptisch gegenüber dem Auftritt am Bundesgericht in Luzern ist aber die City Vereinigung Luzern. Sie befürchtet, dass viele technikaffine Touristen aus Asien dann lieber das Bundesgericht in Luzern als die Uhren- und Schokoladengeschäfte am Schwanenplatz besuchen werden.

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