Breaking News: Bundesgericht bewilligt Lieferung von UBS-Kundendaten an Frankreich

Die Rekordhitzeperiode der Schweiz endet mit einem rechtlichen Knall in Lausanne: Das Bundesgericht bewilligt die Lieferung von UBS-Kundendaten an Frankreich, wie die NZZ berichtet. Demnach hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass die Schweiz Namen und weitere Angaben zu über 45’000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden herausgeben darf. Von Frankreich wird aber die Zusicherung verlangt, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwendet werden.

Der Fall ist für den Finanzplatz Schweiz von grossem Interesse. Update folgt demnächst….

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