Die Fair-Preis-Initiative will die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die häufig praktizierte internationale Preisdiskriminierung von Nachfragern aus der Schweiz zu bekämpfen. Verlangt werden Massnahmen gegen unverhältnismässig hohe Preise und die Kaufkraftabschöpfung durch in- und ausländische Unternehmen.
Der Bundesrat stellt in seiner an das Parlament verabschiedeten Botschaft klar, dass die von der Initiative geforderten umfassenden Markteingriffe weder nötig sind noch im Interesse des hiesigen Werkplatzes liegen. Er erachtet das Anliegen der Initiantinnen und Initianten zwar als berechtigt, die vorgeschlagenen Massnahmen der Initiative aber als zu weitreichend und im Ergebnis schädlich für die Schweizer Volkswirtschaft. Daher unterbreitet er dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag.
Das Kernanliegen der Initiative, der Abschottung des Schweizer Marktes entgegenzuwirken, wird mit dem indirekten Gegenvorschlag aufgenommen. Demnach sollen in- und ausländische Unternehmen unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, Unternehmen aus der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Damit kann ungerechtfertigten internationalen Preisdiskriminierungen konsequent entgegengetreten werden.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden die negativen Konsequenzen der Initiative für binnenwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen sowie Konflikte mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vermieden. Der Bundesrat empfiehlt deshalb, die Volksinitiative abzulehnen und den indirekten Gegenvorschlag anzunehmen.