Bestimmungen zur Lohngleichheit in Kraft gesetzt: Erste Analysen bis Ende Juni 2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen.

Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes wurde am 14. Dezember 2018 vom Parlament verabschiedet. Die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Parlamentes ist am 7. April 2019 ungenutzt abgelaufen. Die neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Das sind 0,9 Prozent der Unternehmen, in denen 46 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Schweiz arbeiten. Die Analyse muss durch eine unabhängige Stelle überprüft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Ergebnis informiert werden.

Beschränkte Geltungsdauer

Sobald die Änderung in Kraft ist, haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, um ihre betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die erste Analyse muss also bis spätestens Ende Juni 2021 durchgeführt werden.

Das Parlament hat die Geltungsdauer der Lohngleichheitsanalysepflicht auf zwölf Jahre beschränkt (Sunset-Klausel). Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes sowie die dazugehörige Verordnung werden deshalb auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft treten.

Während der Geltungsdauer müssen die Lohngleichheitsanalysen regelmässig alle vier Jahre wiederholt werden, es sei denn, eine Analyse zeigt auf, dass kein unerklärbarer systematischer Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern feststellbar ist. In diesem Fall muss keine weitere Analyse durchgeführt werden.

Kriterien für Ausbildung festgelegt

In der Verordnung hat der Bundesrat unter anderem die Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren festgelegt, die künftig im Auftrag von Unternehmen Lohngleichheitsanalysen überprüfen. Der Termin des Inkrafttretens wurde so gewählt, dass genügend Zeit bleibt für die entsprechende Ausbildung.

Für den Bund sieht die Verordnung die gleiche Lösung vor wie für den privatrechtlichen Sektor. Auch er wird ein zugelassenes Revisionsunternehmen für die Überprüfung seiner Lohngleichheitsanalysen beauftragen.

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