Beitritt zur modernisierten Datenschutzkonvention des Europarates

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Botschaft über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung der Datenschutzkonvention des Europarates verabschiedet. Mit einem Beitritt zur modernisierten Konvention kann die Schweiz ein hohes Datenschutzniveau für die Privatsphäre gewährleisten und den grenzüberschreitenden Datenverkehr im öffentlichen Sektor sowie in der Privatwirtschaft erleichtern.

Gemäss dem Änderungsprotokoll zur Datenschutzkonvention werden die Pflichten des für die Datenbearbeitung Verantwortlichen ausgeweitet. Dieser ist insbesondere verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde gewisse Datenschutzverletzungen zu melden. Ebenfalls erweitert wird seine Pflicht, die betroffene Person über die Beschaffung von Personendaten zu informieren. Weiter muss der Verantwortliche im Vorfeld bestimmter Datenbearbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen und die Datenschutzgrundsätze durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen anwenden.

Das Änderungsprotokoll sieht auch einen Ausbau der Rechte der betroffenen Personen vor, insbesondere in Bezug auf ihr Auskunftsrecht und bei automatisierten Einzelentscheidungen. Die Vertragsstaaten werden ferner verpflichtet, ein Sanktionensystem und ein Rechtsmittelsystem einzuführen und den Aufsichtsbehörden die Befugnis einzuräumen, verbindliche Entscheidungen zu erlassen.

Grosse Bedeutung, auch für die Wirtschaft

Aus Sicht der Schweiz hat der Beitritt zur modernisierten Datenschutzkonvention sowohl für den Schutz der Privatsphäre als auch für den internationalen Datenverkehr grosse Bedeutung. Ihr kommt aber auch im Rahmen der anstehenden Angemessenheitsprüfung des schweizerischen Datenschutzniveaus durch die EU grosse Tragweite zu: Die EU berücksichtigt bei ihrem Entscheid jeweils, ob die entsprechenden Drittstaaten der Konvention beigetreten sind. Das Interesse aussereuropäischer Staaten an einem Beitritt zur Konvention nimmt deshalb zu. Ein Beitritt der Schweiz zur modernisierten Datenschutzkonvention wird den Datenaustausch mit diesen Ländern erleichtern, was für die Schweizer Wirtschaft wichtig ist.

Die Schweiz hat die im Jahr 1985 in Kraft getretene Datenschutzkonvention am 2. Oktober 1997 ratifiziert. Um sie den technologischen Entwicklungen und den Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen, wurde sie in den letzten Jahren vom Europarat überarbeitet. Das Änderungsprotokoll wurde bisher von mehr als 30 Staaten unterzeichnet. Mit Entscheid vom 30. Oktober 2019 hat der Bundesrat beschlossen, die neue Datenschutzkonvention zu unterzeichnen. Für die Ratifikation braucht es noch die Zustimmung des Parlaments.

Verhältnis zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG)

Damit die Schweiz der geänderten Datenschutzkonvention beitreten kann, sind im Datenschutzgesetz (DSG) diverse Anpassungen vorzunehmen. Die notwendigen Gesetzesänderungen werden derzeit vom Parlament beraten. Sobald dieses sowohl das DSG als auch den Bundesbeschluss zur Genehmigung der neuen Datenschutzkonvention verabschiedet hat, kann die Schweiz die neue Datenschutzkonvention ratifizieren.

Die Ratifikation durch die Schweiz ist auch für die Kantone verbindlich. Sie sind verpflichtet, die neuen Anforderungen des Änderungsprotokolls zu erfüllen und gegebenenfalls in ihr Recht umzusetzen.

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