Ausschaffungsgefängnis von Granges (VS): Ungenügende Massnahmen

Im Bericht, den die NKVF am Donnerstag, 6. Juni 2019 veröffentlicht hat, zieht die Kommission Bilanz zu ihren zwei Kontrollbesuchen der Jahre 2017 und 2019 im Ausschaffungsgefängnis LMC von Granges. Sie begrüsst zwar die Massnahmen des Walliser Staatsrats, ist jedoch der Auffassung, dass grundlegende Veränderungen erforderlich sind, damit die Bedingungen der Administrativhaft den einschlägigen nationalen und internationalen Vorgaben entsprechen.

In ihrem Bericht, in dem ihre wichtigsten Feststellungen zusammengefasst werden, zieht die Kommission Bilanz zur Umsetzung ihrer Empfehlungen. Sie begrüsst die für 2022 neu geplante Einrichtung für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft. Angesichts des nichtstrafrechtlichen Charakters der Administrativhaft zeigt sie sich jedoch weiterhin besorgt über die Haftbedingungen, die aus ihrer Sicht gegen die nationalen und internationalen Standards verstossen. Sie nimmt hingegen mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Staatsrat inzwischen auf die Unterbringung von Frauen und Minderjährigen im LMC Granges verzichtet.

Zu restriktives Haftregime

Die Kommission begrüsst die von den Behörden vorgesehenen baulichen Anpassungen, namentlich die Einrichtung eines Gemeinschaftsraums, in dem die Inhaftierten gemeinsam essen können, sowie einer Werkstatt zur Schaffung eines Beschäftigungsangebots. Nach Ansicht der Kommission ist das Haftregime, gemäss welchem die Inhaftierten weiterhin durchschnittlich zwischen 19 und 20 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen nach wie vor zu restriktiv ausgestaltet. Sie bedauert deshalb, dass der Staatsrat ihrer Empfehlung, die Zelleneinschlusszeiten auf die Nacht zu beschränken, nicht nachkommt. Gemäss ihren Feststellungen in anderen Einrichtungen wäre diese Massnahme aus Sicht der Kommission durchaus umsetzbar.

Keine beschränkte Nutzung der Mobiltelefone

Die Kommission empfiehlt den Behörden ferner, die Besuchsregelung zu lockern und die Kontakte mit der Aussenwelt zu erleichtern, namentlich indem eine beschränkte Nutzung der Mobiltelefone erlaubt wird, wie dies in anderen Administrativhaftanstalten in der Schweiz bereits praktiziert wird. Die Kommission äussert ihre Enttäuschung über die Antwort des Staatsrats, der aus Sicherheitsgründen nicht auf die Empfehlung eingehen will.

Seit 2010 hat die Kommission das Ausschaffungsgefängnis von Granges fünf Mal besucht. In einem bilateralen Gespräch im Mai 2018 hatte sie dem Staatsrat namentlich ihre Besorgnisse mitgeteilt und empfohlen, dringliche Massnahmen zur Verbesserung der Haftbedingungen zu treffen. Im Januar 2019 führte die Kommission einen unangekündigten Nachfolgebesuch durch und hat bei dieser Gelegenheit die Vertreterinnen der beratenden Kommission LMC getroffen.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren