Arbeitsrechtliche Zeitungsente über die Entschädigungspflicht von Arbeitgebern für Homeoffice geistert durch die Schweizer Medienlandschaft – Urteil vom 23. Mai 2019 wird als „News“ verkauft

Auf dem Cover der heutigen Sonntagszeitung wird gross die folgende Story „Bundesgericht: Entschädigung für Homeoffice“ mit den folgenden Worten angekündigt: „Schweizer Firmen müssen Angestellten einen Anteil an die Wohnungsmiete zahlen, wenn sie diese im Homeoffice arbeiten lassen. Das hält das Bundesgericht in einem aktuellen Urteil fest.“ Dass es sich dabei um das Urteil des Bundesgerichts 4A_533/2019 vom 23. April 2019, welches über ein Jahr und einen Monat alt ist, handeln muss, deckte das Arbeitsrechtsportal arbeitsrechtplus.ch auf (Anm.d.Red.: gehört zur gleichen Mediengruppe wie LAWSTYLE). Der Blick ist nun auch auf die Story aufgesprungen und fährt eine grosse Story „Firma muss Mitarbeiter im Homeoffice an Miete zahlen„. nau.ch titelt: „Unternehmen müssen bei Homeoffice einen Teil der Miete übernehmen„. Selbstverständlich hat LAWSTYLE, wie es die journalistische Sorgfaltspflicht gebietet, beim Bundesgericht heute nachgefragt, ob ein solches „aktuelles“ Urteil existiert und vielleicht nicht veröffentlicht worden ist. Der Vergleich der Details des Artikels mit dem Urteil lässt jedoch kaum Zweifel, dass es sich um das Urteil aus dem Jahr 2019 handeln muss.

Der Blick meint heute zum Urteil: „Nach diesem Bundesgerichtsurteil müssen sich Unternehmen gut überlegen, ob sich Homeoffice zum Sparen eignet: In eine weitreichenden ersten Fall wurde eine Firma verpflichtet, dem Angestellten im Homeoffice einen Anteil an der Wohnungsmiete zu zahlen.“ im Urteil des Bundesgerichts 4A_533/2019 vom 23. April 2019 wurde zwar tatsächlich der Arbeitgeber zur Bezahlung einer Entschädigung verurteilt. Es handelte sich aber um einen besonderen Fall, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer niemals einen festen Arbeitsplatz zur Verfügung stellte. Man kann den tatsächlichen Sachverhalt, auf dem schliesslich jedes Urteil eines Gerichtes beruht, hier nicht mit den Rechtsfolgen pauschal gleichsetzen.

Sofern diese Vermutung um das Urteil des Bundesgerichts zutrifft, ist das schon erstaunlich. Ein Urteil, welches ein Jahr und einen Monat alt ist, wird als „News“ verkauft und in den Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Ereignissen der COVID-19-Krise gestellt. Dort kam ja unfreiwillig der Homeoffice-Boom auf. Einen komischen Beigeschmack hinterlässt die Geschichte bereits jetzt aber auf jeden Fall…

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