Arbeitsrecht
Montag, 16. März 2020

Der Bundesrat hat heute mit der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) des Bundesrates vom 16. März 2020 die ausserordentliche Lage nach Art. 7 Epidemiengesetz (EpG) deklariert. Mit dieser Verordnung greift der Bundesrat auch erstmals rechtlich verbindlich durch Notrecht in das Schweizer Arbeitsrecht ein, und zwar im Bereich Homeoffice. Der Bundesrat ordnet nun an, dass besonders gefährdete Personen ihre Arbeit von zu Hause, d.h. im Homeoffice, erledigen müssen. Sofern dies nicht möglich sein sollte, soll es eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers geben.

Dienstag, 03. März 2020

Das Bundesgericht bejaht im im Urteil vom 11. Februar 2020 (8C_435/2019) die Vermittlungsfähigkeit von Frauen während der Schwangerschaft. Das Kantonsgericht Wallis hat kein Bundesrecht verletzt, als es die Vermittlungsfähigkeit einer schwangeren Frau kurz vor der Niederkunft bejahte und ihr Arbeitslosentaggelder zusprach. Die Nichtanstellung einer Frau wegen einer baldigen Niederkunft fällt als Anstellungsdiskriminierung in den Schutzbereich des Gleichstellungsgesetzes (Artikel 3 Abs. 1 und Abs. 2 GlG).

Samstag, 29. Februar 2020

Wie Eric Scheidegger, Chefökonom des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), heute an der Medienkonferenz des Bundes erklärt, wird das Coronavirus in der Schweizer Wirtschaft Spuren hinterlassen. Dabei seien insbesondere das Messewesen, der Tourismus und die Luftfahrt betroffen. Neu können gemäss dem Seco Unternehmen wegen den Auswirkungen des Coronavirus Kurzarbeit beantragen.

Freitag, 28. Februar 2020

Der Bundesrat hat soeben gestützt auf des Epidemiengesetz (EpG) bis zum 15. März 2020 alle Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen verboten. Das dürfte auch zu arbeitsrechtlichen Themen führen. Durch Absagen von Veranstaltungen, dazu gehören u.a. die Geneva International Motor Show (GIMS) oder die Giardina-Messe in Zürich, sowie von Sportveranstaltungen, sind nun viele Arbeitsverträge davon betroffen.

Donnerstag, 27. Februar 2020

Heute, am 27. Februar 2020, gibt es vier bestätigte Coronavirus Fälle in der Schweiz. Die Arbeitgeber geben nun Weisungen ab bezüglich des Verbots des Händeschüttels, Einschränkungen beim Reisen, Aufforderung zu Homeoffice etc. In unserer neuen Serie Arbeitsrecht und Coronavirus Daily gehen wir zentralen arbeitsrechtlichen Fragen nach. Heute geht es u.a. um Homeoffice, Geschäftsreisen und Absenzen.

Dienstag, 25. Februar 2020

Das Coronavirus steht nun an den Schweizer Grenzen. In Norditalien und im Tirol. Es ist jetzt definitiv höchste Zeit, um als Arbeitgeber zu handeln. Denn dazu ist der Arbeitgeber nun rechtlich verpflichtet. Warum sich das Bundesamt für Gesundheitswesen BAG in Beobachtung und Passivität übt, ist nicht an dieser Stelle zu erörtern. Das Coronavirus, auch COVID-19 genannt, ist spätestens seit heute Teil des Schweizer Arbeitsrechts.

Sonntag, 23. Februar 2020

Seit diesem Wochenende steht der Coronavirus an der Schweizer Grenze, nämlich in Norditalien. Und er breitetet sich stark aus in Südkorea, in Singapur und in Japan. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beobachtet die Situation, scheint aber (noch) nicht zu handeln. Der Coronavirus hat von der WHO nun einen offiziellen Namen erhalten: COVID-19, kurz für «coronavirus disease 2019» oder auf Deutsch Coronavirus-Krankheit 2019. Arbeitsrechtlich wird es jetzt in der Schweiz nun wohl ernst. Und zwar zuerst im Süden der Schweiz.

Mittwoch, 19. Februar 2020

Nach dem heutigen Stand der Dinge gibt es (noch) keinen Fall vom Coronavirus in der Schweiz. Die Schweiz hat aber auch, im Gegensatz zu anderen Ländern, keine Einreisebeschränkungen erlassen. Wie uns aus gut informierten Quellen aus der Gesundheitsbranche zugetragen wurde, gibt es einige sehr bekannte Schweizer Grossunternehmen, welche sich mit Schutzmasken und anderen Utensilien in sehr grossen Mengen eindecken. Bereits heute sind ja Lieferengpässe bei diversen Produkten vorhanden. Im Arbeitsrecht der Schweiz ist der Coronavirus hingegen bereits mehr als angekommen. So hat die ETH Zürich Mitarbeitenden, welche aus China anreisen verboten, während 14 Tagen die ETH-Räumlichkeiten zu betreten. Bereits im Januar hatte die ETH für China-reisende Mitarbeitende eine siebentätige Home-Office-Pflicht angeordnet. Schauen wir uns nachfolgend einige aktuelle arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Coronavirus an.

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Freitag, 14. Februar 2020

Heute ist Valentinstag, während dieser in der Schweiz meist nur von Liebespaaren gefeiert wird, gilt einmal mehr "andere Länder, andere Sitten". Blumenläden, Restaurants und Confiserien haben am Valentinstag Hochkonjunktur, schliesslich will man(n) der Ehefrau oder Freundin eine Freude bereiten. Auch die Damen beschenken ihren Liebsten.