Arbeitsrecht: Seco ermöglicht wegen Coronavirus Kurzarbeit

Wie Eric Scheidegger, Chefökonom des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), heute an der Medienkonferenz des Bundes erklärt, wird das Coronavirus in der Schweizer Wirtschaft Spuren hinterlassen. Dabei seien insbesondere das Messewesen, der Tourismus und die Luftfahrt betroffen. Neu können gemäss dem Seco Unternehmen wegen den Auswirkungen des Coronavirus Kurzarbeit beantragen.

Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Versicherung den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen.  Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how etc.) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte. Die Vorteile für die Arbeitnehmenden sind: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge.

Alle Arbeitnehmenden haben das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Für diese besteht allenfalls ein erhöhtes Risiko, die Kündigung zu erhalten.

Hier geht es zu den Formularen betreffend Kurzarbeit.

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