Der Visakodex definiert für den Schengen-Raum einheitliche Regelungen über die Erteilung von Visa. Als Schengen-Mitgliedstaat gilt der Visakodex auch für die Schweiz. Am 20. Juni 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU die Anpassung des Visakodex beschlossen. Diese Änderungen hat der Bundesrat heute im Schweizer Recht umgesetzt und dafür die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung, die Gebührenverordnung zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen revidiert.
Verknüpfung der Visa- und Rückkehrpolitik
Die Schengen-Staaten wollen ihre Interessen im Rückkehrbereich nachdrücklicher vertreten. Deshalb soll es künftig möglich sein, in der Visumspolitik stärkeren Druck auf kooperationsunwillige Drittstaaten auszuüben. Insbesondere sind dabei negative Anreize im Visumsverfahren (z.B. längere Verfahrensdauern) vorgesehen. Darüber hinaus wird die Visumgebühr für Erwachsene im Gegenwert von 60 auf 80 Euro angehoben, jene für Minderjährige zwischen sechs und zwölf Jahren wird um fünf Euro auf 40 Euro erhöht. Zudem werden die Verfahren zur Ausstellung von Visa schneller und flexibler: Visumgesuche können bereits sechs statt drei Monate vor der Reise eingereicht und neu auch elektronisch ausgefüllt werden. Mehrfachvisa mit längerer Gültigkeitsdauer können für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt werden, was den Administrativaufwand für regelmässig Reisende senkt.
Die Anpassungen kommen ab dem 2. Februar 2020 zur Anwendung.