2. Neujahrstagung Arbeitsrecht x Widder Hotel: 23. Januar 2024 ab 15:25 Uhr

Starten Sie in das neue Arbeitsrechtsjahr 2024 mit viel aktuellem Know-how und dem wohl ersten arbeitsrechtlichen Rückblick auf das vergangene Jahr 2023. Vier renommierte Referierende präsentieren am Dienstag, den 23. Januar 2024, ab 15:25 Uhr, im bewährten Format der «Neujahrestagung» im Zürcher Widder Hotel praxisorientiert und aktuell wichtige arbeitsrechtliche Themen. Die Veranstaltung gibt 4 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Arbeitsrecht.

Datum: Dienstag, den 23. Januar 2024

Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich

Dauer: 15:25 Uhr bis 19:30 Uhr

Diese Fachveranstaltung vergibt 4 Credits für Fachanwält:innen SAV Arbeitsrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).

 

Programm

Ab 15:15 Uhr

Eintreffen

15:25 Uhr

Begrüssung und Tagungseinführung

15:30 Uhr

Konkurrenzverbote (Dauer: 50 Minuten)

Marc Ph. Prinz (Partner VISCHER)

Meistüberschätzte Klausel im Arbeitsrecht oder wirksames Mittel zum Schutz vor Konkurrenzierung? Ungerechtfertigte Einschränkung der beruflichen Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmenden oder legitimer Schutz der Geschäftsinteressen der Arbeitgeber? Konnte gar der Transfer eines sehr bekannten Fussballers durch ein Konkurrenzverbot verhindert werden? Der Referent gibt einen Überblick über die Rechtslage und teilt Erfahrungen aus der Praxis.

16:20 Uhr

Freistellung (Dauer: 50 Minuten)

Dr. Alfred Blesi (Partner Blesi & Papa)

Im Kontext einer Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht stellen sich spezifische Fragen zu praktisch allen relevanten arbeitsrechtlichen Themen: Kündigung, feste und variable Vergütung, Lohnfortzahlung, Ferien, usw. Im Referat werden die massgebende Rechtsprechung zum Thema und die für die Praxis wesentlichen Entwicklungen erläutert.

17:10 bis 17:20 Uhr

Kaffeepause

17:20 Uhr

Bonus (Dauer: 50 Minuten)

Dr. Irène Suter-Sieber (Partnerin Walder Wyss)

Das Gesetz ist bezüglich Bonus digital, d.h. es gibt nur zwei Lösungen: Es handelt sich entweder um unbedingt geschuldeten Lohn oder um eine freiwillige Gratifikation. Es ist daher schwierig, die vielfältigen in der Praxis vorkommenden und oft aus dem Ausland importierten Bonusmodelle und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in dieses enge Rechtskorsett einzuordnen. Die Bonusrechtsprechung des Bundesgerichts hat sich über die Jahre entwickelt. Die Referentin gibt einen Überblick und zeigt, wie Bonusmodelle auszugestalten sind, um unangenehme Überraschungen vor Gericht verhindern zu können.

18:10 Uhr

Jahresrückblick 2023 Arbeitsrecht (Dauer: 50 Minuten)

Nicolas Facincani (Partner Voillat Facincani Sutter + Partner)

Das Jahr 2023 hat im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Urteilen und Entscheiden gebracht, auch auf unteren Instanzen. Der Referent nimmt kurz nach dem Jahresende den wohl allerersten arbeitsrechtlichen Jahresrückblick 2023 vor und setzt dabei den Schwerpunkt auf die für die anwaltliche Praxis relevantesten Entwicklungen in der Rechtsprechung.

19:00 bis ca. 19:45 Uhr

Apèro Riche

 

Anmeldung für 2. Neujahrstagung Arbeitsrecht x Widder Hotel

Teilnahmegebühr: 330.– (Super Early Bird Preis befristet bis zum 30. November 2023 (Datum Eingang Anmeldung) CHF 280.– pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)

Vorname, Name:

Unternehmen/Kanzlei:

Strasse, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Telefon (direkt):

E-Mail:

[  ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 4 Credits Fachanwält:innen SAV Arbeitsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 31. Dezember 2023 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Programmänderung, einschliesslich der Änderung von Referierenden vor. Weiter behält sich die Veranstalterin eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. An der Veranstaltung können Fotos und Videos gemacht werden, welche auf den Kanälen von LAWSTYLE® (u.a. Print, Online und soziale Medien verbreitet werden). Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 

Anmeldung per

E-Mail: mail@lawstyle.ch

Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich

Telefon: 043 497 86 01

 

 

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